A00-A09 Infektiöse Darmkrankheiten
C15-C26 Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
C43-C44 Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut
C64-C68 Bösartige Neubildungen der Harnorgane
D55-D59 Hämolytische Anämien
G60-G64 Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems
G90-G99 Sonstige Krankheiten des Nervensystems
H10-H13 Affektionen der Konjunktiva
I70-I79 Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
I95-I99 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
J30-J39 Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
K70-K77 Krankheiten der Leber
L20-L30 Dermatitis und Ekzem
L60-L75 Krankheiten der Hautanhangsgebilde
L80-L99 Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut
N25-N29 Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters
R30-R39 Symptome, die das Harnsystem betreffen
R50-R69 Allgemeinsymptome
Diagnosen
Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?
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A09.9 Sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis nicht näher bezeichneten Ursprungs
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C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
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C22.0 Leberzellkarzinom
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C22.3 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge – Angiosarkom der Leber
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C30.0 Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
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C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
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C44 Sonstige bösartige Neubildungen der Haut
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C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
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C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
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C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
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D59.4 Sonstige nicht-autoimmunhämolytische Anämien
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G62.2 Polyneuropathie durch sonstige toxische Agenzien
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G62.9 Polyneuropathie, nicht näher bezeichnet
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G92 Toxische Enzephalopathie
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H10.8 Sonstige Konjunktivitis
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H10.9 Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
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I73.8 Sonstige näher bezeichnete periphere Gefäßkrankheiten
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I98.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen des Kreislaufsystems bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
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J34.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Nase und der Nasennebenhöhlen
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J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
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J70.8 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige näher bezeichnete exogene Substanzen
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J70.9 Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanzen
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K71.9 Toxische Leberkrankheit, nicht näher bezeichnet
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L30.8 Sonstige näher bezeichnete Dermatitis
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L30.9 Dermatitis, nicht näher bezeichnet
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L65.8 Sonstiger näher bezeichneter Haarausfall ohne Narbenbildung
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L65.9 Haarausfall ohne Narbenbildung, nicht näher bezeichnet
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L73.9 Krankheit der Haarfollikel, nicht näher bezeichnet
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L81.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen der Hautpigmentierung
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L85.9 Epidermisverdickung, nicht näher bezeichnet
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N28.9 Krankheit der Niere und des Ureters, nicht näher bezeichnet
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R31 Nicht näher bezeichnete Hämaturie
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R55 Synkope und Kollaps
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R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
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T57.0 Toxische Wirkung von sonstigen anorganischen Substanzen - Arsen und dessen Verbindungen
Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen
War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?
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Arsen oder seine Verbindungen
Beispiele:
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Verhüttung und Rösten arsenhaltiger Mineralien
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Herstellung von Arsenik, arsenhaltigen Farben und Anstrichmitteln (Schiffsbodenanstrich)
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Verwendung arsenhaltiger Ausgangsstoffe in der Pharmazie, in der chemischen, keramischen und Glasindustrie
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Verwendung in Gerbereien, Kürschnereien (Beizmittel) und zoologische Handlungen
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Herstellung und Verwendung arsenhaltiger Schädlingsbekämpfungsmittel
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Arsenwasserstoff (Arsin, AsH3) tritt
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beim Beizen von Metallen mit arsenhaltiger Schwefel- oder Salzsäure und
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bei Naßbearbeitung von Erzen, Schlacken oder Metallspeisen auf.
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Auch bei Einwirken von Feuchtigkeit auf Ferrosilicium, das mit Arsen und Phosphiden verunreinigt ist, kann Arsenwasserstoff neben Phosphorwasserstoff entstehen
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Arsentrichlorid (AsCl3) ist eine farblose, ölige, an der Luft rauchende Flüssigkeit, die zum Beizen und Brünieren von Metallen verwendet wird
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .
Weitere Informationen
Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.
Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.
In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.