C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
D37-D48 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens
Diagnosen
Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?
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C32 Bösartige Neubildung des Larynx
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C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
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D38.0 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Larynx
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D38.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Trachea, Bronchus und Lunge
Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen
War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?
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Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Beispiele:
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Verarbeitung von Steinkohlenteerpech (SKTP) als Bindemittel
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Verarbeitung von SKTP zur Elektrographit-Herstellung und in der Söderbergelektrolyse
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Abdichten von Fundamenten mit SKTP
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Abdichten mit SKTP
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Destillation von Braunkohlenschwelteer
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Herstellung von Braunkohlenschwelteer
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Verwendung von Steinkohlenteerpech als Binder
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Herstellung von PAK-haltigen Beschichtungsstoffen, Phosphorherstellung nach dem Söderberg-Verfahren, Herstellung von Siliciumcarbid
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Verarbeitung von SKTP
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Verlegung und Abriss von SKTP-haltigen Dachbahnen
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Verarbeitung von PAK-haltigen Druckfarben
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Verarbeitung von SKTP zur Elektrographitherstellung
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Verarbeitung von SKTP-haltigen Feuerfeststeinen
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Herstellung von SKTP-haltigen Feuerfeststeinen sowie Stopf- und Spritzmassen
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Herstellung von SKTP-imprägnierten Netzen
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Verarbeitung von SKTP-haltigen Fugenvergussmassen
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Steinkohlenteer und -teeröl als Beiprodukt, Einwirkung von Kokereigasen
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Verarbeitung von SKTP-haltigen Feuerfeststeinen sowie Stopf- und Spritzmassen, Pyrolyse von Kohlestoffhaltigen Glanzbildern
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Verarbeitung von Kokerölen; Überführung von Altreifen zu aromatischen Rohstoffen (Recycling)
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Hafenumschlag von SKTP
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Imprägnierung mit Steinkohlenteeröl
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Verarbeitung von SKTP-haltigen Feuerfeststeinen sowie Stopf- und Spritzmassen
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Umgang mit Altöl
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Verarbeitung von SKTP-haltigen Beschichtungen
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Verarbeitung von PAK-haltigen Kühlschmierstoffen, PAK-haltige Ölabschreckbäder in der Metallhärtung
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Gewinnung von Kokerölen, Gewinnung von aromatischen Gemischen in Crackanlagen
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Verarbeitung von Holzteer zum Einkitten
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Verarbeitung von SKTP-haltigen Klebern
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Einwirkung von PAK-haltigem Räucherrauch
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Umgang mit PAK-haltigem Kaminruß
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Ofenbühne, Schmelzer, Abstecher
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Kokereirohgase, Steinkohlenteer und -teeröl
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Umgang mit Steinkohlenteer und SKTP
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Verwendung von PAK-haltigen Spindelölen
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .
Weitere Informationen
Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.
Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.
In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.