Neue DGUV Test Prüfgrundsätze für Personenerkennungssysteme bei Erdbaumaschinen

13.10.2025

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Raupenbagger mit Aushub auf einer Baustelle Foto: Petair – stock.adobe.com

Beim Einsatz mobiler Baumaschinen besteht ein hohes Unfallrisiko. KI-basierte Kamerasysteme, sogenannte Personenerkennungssysteme, unterscheiden in Echtzeit Gegenstände von Personen unabhängig von der Körperhaltung. Sie warnen die Fahrerin bzw. den Fahrer optisch und akustisch, wenn sich jemand im Gefahrenbereich befindet. Dadurch werden Personen zuverlässig identifiziert, Fehlalarme minimiert und so die Akzeptanz für die Ausstattung von Erdbaumaschinen mit diesen Systemen erhöht.

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen trägt mit den neuen Prüfgrundsätzen GS-BAU-71 den aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung und hat ihre Anforderungen entsprechend angepasst. Mit der Expertise aus Prüfung und Zertifizierung unterstützt DGUV Test die Weiterentwicklung von Normen und schafft verlässliche Grundlagen für einen wirksamen Arbeitsschutz.

Arbeitsschutzprämie möglich

Kamerabasierte Personenerkennungssysteme, die nach dem Prüfgrundsatz GS-BAU-71 von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft wurden, sind förderfähig – vorausgesetzt, sie kommen auf Erdbaumaschinen ohne drehbaren Oberwagen zum Einsatz.

Prüfgrundsätze GS-BAU-71 (nicht barrierefrei)

Arbeitsschutzprämien: Anforderungen und Hinweise für kamerabasierte Personenerkennungssysteme (nicht barrierefrei)

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