Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2017 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gem. § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermächtigte Stellen.
Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 01. Januar angepasst. Danach erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2017 beginnen, für jeden Teilnehmenden an einer
Die Lehrgangsgebühren (PDF, 256 kB, nicht barrierefrei) haben ab 01.04.2015 auch Gültigkeit für die Lehrgänge "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".
Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind unter der Seite Unternehmen zu finden.