Die Unfallversicherungsträger lassen pro Jahr etwa 2 Millionen Versicherte in Erster Hilfe aus- und fortbilden und übernehmen die Lehrgangsgebühren. Diese Lehrgangsgebühren werden aufgrund der hohen Inflation und gestiegener Personalkosten von angehoben. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Steigerung müssen alle ermächtigten Ausbildungsstellen eine Zusatzvereinbarung unterzeichnen. Durch diese werden ergänzend drei weitere Anpassungen an den bestehen Regelungen vorgenommen.
Für Erste-Hilfe-Kurse, die ab dem 01.01.2024 stattfinden, betragen die Lehrgangsgebühren 42 € pro Teilnehmenden.
Die Beträge gelten gleichermaßen für Erste-Hilfe-Ausbildungen, Erste-Hilfe-Fortbildungen und Erste-Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Werden auf Wunsch des Unternehmens abweichend vom oben beschriebenen Standardlehrgang Inhouse-Schulungen vereinbart, die außerhalb der ermächtigten Stelle (z.B. im Unternehmen) stattfinden, so können dadurch tatsächlich entstehende Mehrkosten seitens der ermächtigten Stelle dem beauftragenden Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft z.B. erhöhte Reisekosten durch längere Wegstrecken der Dozenten gemäß Bundesreisekostengesetz. Diese zusätzlichen Gebühren müssen über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen ermächtigter Stelle und Unternehmen vereinbart werden. Der Standard-Erste-Hilfe-Kurs findet per angepasster Definition in den Räumlichkeiten der ermächtigten Stelle statt.
Informationen hierzu finden Interessierte in den FAQs Nr. 9.1 und Nr. 9.2.
Darüber hinaus muss die Teilnehmerunterlage (Erste-Hilfe-Handbuch, Informationsschrift) nicht mehr als Print-Medium ausgegeben werden. Der Link auf eine genehmigte Teilnehmerunterlage, z.B. die DGUV Informationen 204-007/204-008, ist ausreichend. Sollte es sich um ein anderes, von der QSEH freigegebenes Handbuch handeln, muss dieses den Teilnehmenden kostenfrei vollständig zugänglich sein. Informationen zur digitalen Teilnehmerunterlage finden ermächtigte Ausbildungsstellen in der FAQ Nr. 7.2.
Als dritte Änderung wird im Rahmen des Ermessenspielraumes gemäß DGUV Grundsatz 304-001 Abschnitt 2.4.1 die akzeptierte Mindest-Teilnehmendenzahl von 10 auf 12 Personen erhöht. Diese bezieht sich auf die Möglichkeiten zusätzliche Gebühren mit Unternehmen zu vereinbaren (siehe auch FAQ Nr. 9.2). Diese Änderung ist nicht zu verwechseln mit der regulären Kursgröße von 10 bis 15 Personen (Abschnitt 2.4.1 DGUV Grundsatz 304-001).
Die erhöhten Lehrgangsgebühren sowie die weitere Änderungen werden durch eine Zusatzvereinbarung vertraglich geregelt. Die Zusatzvereinbarung wird an alle ermächtigten Ausbildungsstellen per Brief von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) im Zeitraum vom 08.11. - 15.11.2023 versandt.
Die Übermittlung der gegengezeichneten Zusatzvereinbarung kann über das Portal meineQSEH erfolgen. Weitere Informationen hierzu erhalten ermächtigte Ausbildungsstellen zusammen mit der Zusatzvereinbarung.
Die Gültigkeitsdauer der ausgesprochenen Ermächtigungen bleibt unberührt.