1 Was ist beim Einsatz von Mitarbeitern deutscher Firmen im Ausland zu beachten, wenn diese dort in Strahlenschutzbereichen tätig werden müssen?
Für Mitarbeiter deutscher Firmen gelten im Ausland auch die deutschen Rechtsquellen des Arbeitsschutzes. In diesem Zusammenhang wird von einer "Ausstrahlung" im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes gesprochen. Wenn es sich um eine Entsendung im Rahmen einer in Inland bestehenden Beschäftigung handelt und die Dauer der Beschäftigung im Ausland zeitlich begrenzt ist, dann ist es geregelt, dass bei einer vorübergehenden Beschäftigung im Ausland die deutschen Vorschriften über die Sozialversicherung weiterhin gelten. Die Ausstrahlung kommt dann zum Tragen, wenn die Entsendung in ein Land erfolgt, mit dem weder ein Sozialversicherungsabkommen besteht noch das europäische Recht gilt.
2 Gilt das deutsche Strahlenschutzrecht auch im Ausland?
Ja, für Beschäftigte deutscher Firmen gelten im Ausland auch die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung.
3 Wie werden die Mitarbeiter im Ausland dosimetrisch überwacht?
Der deutsche Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte, die im Ausland in Kontrollbereichen tätig werden, mit amtlichen Dosimetern ausgestattet werden. Es muss auch während des Auslandsaufenthaltes eine monatliche Auswertung sichergestellt werden, sofern die Behörde davon keine Ausnahmen zugelassen hat.