Einen generellen Verhaltenskodex gibt es nicht. Das Verhalten Ihrer Mitarbeiter vor Ort sollte in einer Betriebsanweisung in Abstimmung mit Betriebsrat allgemein festgelegt werden. Es wird empfohlen, in diese Anweisung die Pflicht zur Aktualisierung der Informationen vor Ort mit Hilfe der dortigen Behörden bzw. der Deutschen Botschaft aufzunehmen.
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Maßnahmen denkbar:
Dosimetrie
Für jeden Mitarbeiter ein amtliches Filmdosimeter und pro Gruppe mindestens ein direkt ablesbares (elektronisches) Dosimeter. Eine Inkorporationsmessung vor dem Einsatz in Japan und nach dem Einsatz sollte zumindest in Erwägung gezogen werden (in Abhängigkeit des Einsatzortes).
Notfallplan
Mitführen eines "Notfallplans" ausgedruckt auf Papier. Dieser ist ständig an der Person zu tragen.
Möglicher Inhalt:
-
Verhaltensweisen im Notfall,
-
wichtige Telefonnummern,
-
wichtige Anschriften und alternative Flugverbindungen in Deutsch und Japanisch,
-
sollten Mitarbeiter im Notfall über China ausreisen müssen, benötigen diese vermutlich ein Visum.