UV Recht & Reha Aktuell 06/2025 vom 30.06.2025

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0220 - 0229 Verrechnung von Beitragsschulden mit einer (kleinen) RV-Rente – Ermessensfehlgebrauch, da besondere Umstände des Falles nicht hinreichend berücksichtigt wurden – Urteil des LSG Nieder-sachsen-Bremen vom 06.11.2024 – L 2/1 R 253/23 – DOK 113
0230 - 0234 Antrag eines im sozialgerichtlichen Verfahren bestellten Sachverständigen auf Feststellung der Vergütung seines Gutachtens auf den von ihm per Rechnung erhobenen Betrag – Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hatte ihn gekürzt – Vergütungsanspruch wurde mit 0 Euro festgesetzt, weil Gutachten unbrauchbar war – wegen inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel und weil es keinerlei Verwertung fand, war das Gutachten nicht zu vergüten– Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 11.03.2025 – L 5 SF 57/24 E – DOK 142.24:182.11
0235 - 0246 Streit um Vorliegen einer BK Nr. 4103 (Asbestose) – Kläger stellt seit dem ersten Ablehnungsbescheid in etwa jährlich Überprüfungsanträge zur Frage der Anerkennung der BK mit Rechtsverfolgung jeweils bis zum Berufungsverfahren – Berufungsgericht fasst alle Klageverfahren in Anwendung des § 96 SGG zusammen – Norm ist weit auszulegen, damit dem Gedanken der Prozessökonomie entsprochen wird– Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14.03.2025 – L 14 U 6/21 – DOK 185.2
0247 - 0254 Ansteckung eines durchgehend im Homeoffice tätigen Beschäftigten bei (wahrscheinlich) seiner Ehefrau – kein Nachweis der Ansteckung bei versicherter Tätigkeit – Kontakt zu einer Indexperson ist für die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfalls nicht ausreichend – Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG abgewiesen– Urteil des Bayerischen LSG vom 10.05.2024 – L 3 U 217/22 – DOK 370.3
0255 - 0263 Unfall infolge des Verschluckens von Kaffee bei morgendlicher Einsatzplanung – Versicherungsschutz gegeben, wenn dabei nicht das leibliche Wohl beim Durst stillen, sondern die Stärkung der kollegialen Gemeinschaft und Schaffung einer positiven Arbeitsatmosphäre im Vordergrund steht – Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 22.05.2025 – L 6 U 45/23 – DOK 374.283