abgeschlossen 12/1996
Asbest ist beim Menschen krebserzeugend. Das Einatmen von Asbestfasern kann neben einer Asbestose auch zu Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder einem Pleuramesotheliom führen. Bis zum Jahr 1980 wurden Asbeste aufgrund ihrer vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten in mehr als 3000 verschiedenen Produkten eingesetzt. Von Mitte der Sechziger- bis Ende der Siebzigerjahre erreichten die Asbestimporte der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich rund 170.000 Tonnen pro Jahr (in der ehemaligen DDR bis zu 70.000 Tonnen pro Jahr). Durch immer weitreichendere Herstellungs- und Verwendungsverbote seit Ende der Siebzigerjahre und dadurch zunehmenden Ersatz von Asbest ist dessen Verbrauch in der Bundesrepublik Deutschland bis heute gleichsam auf null abgefallen.Trotz dieser erfreulichen Entwicklung treten auch weiterhin durch Asbest verursachte Krebserkrankungen auf, da deren Latenzzeit zwischen 10 und maximal 60 Jahren liegt. Untersuchungen ergaben, dass ein Zusammenhang zwischen der aufgenommenen Asbestfaserdosis (Dosis in "Faserjahren" = Faserkonzentration x Einwirkungsdauer) und dem Risiko einer Lungenkrebserkrankung besteht. Bis 1992 wurde Lungenkrebs in solchen Fällen als asbestverursacht entschädigt, wenn er in Verbindung mit einer Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen des Brust- bzw. Rippenfells auftrat. Durch Änderung der Berufskrankheitenverordnung ist die Entschädigung des asbestinduzierten Lungenkrebses mit dem Nachweis einer Asbestfaserdosis von mindestens 25 Faserjahren um eine dritte Alternative erweitert worden. Voraussetzung hierfür ist, dass für die unterschiedlichsten Tätigkeiten beim Umgang mit Asbest ausreichende und verlässliche Expositionsdaten vorliegen. Weiterhin muss ein einheitliches Ermittlungsprinzip mit entsprechenden Bearbeitungshinweisen vorhanden sein. Ein berufsgenossenschaften-übergreifender Arbeitskreis sollte entsprechende Expositionsdaten sammeln, sichten, bewerten und verfügbar machen und ein Kozept zur Berechnung der Asbestfaserdosis von Arbeitnehmern erstellen.
Im Arbeitskreis "Faserjahre", der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) initiiert wurde, sollten in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften Expositionsdaten verfügbar gemacht und ein Ermittlungskonzept erarbeitet werden. Insgesamt wurden rund 27.000 Datensätze der Datenbank "Dokumentation von Messdaten über die Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz" (DOK-MEGA) des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit - BIA gesichtet, durch eine Literaturauswertung ergänzt und bewertet. Aus den verfügbaren Daten wurde ein tätigkeitsbezogenes Kataster zur Asbestexposition erstellt. Zur retrospektiven Ermittlung der Asbestfaserdosis wurde eine detaillierte Handlungsanleitung erstellt.
Das Ermittlungskonzept zur Berechnung der Asbestfaserdosis von Arbeitnehmern und die aufbereitete Datensammlung sind im BK-Report "Faserjahre" zusammengefasst. Die Anwendung des Reports gewährleistet eine eindeutige und einheitliche Vorgehensweise bei Faserjahrberechnungen. Da in den meisten Fällen keine konkreten Expositionsdaten verfügbar sind und Arbeitssituationen nicht mehr nachgestellt werden können, hat das Expositionskataster eine besondere Bedeutung. Der AK "Faserjahre" aktualisiert die verfügbaren Unterlagen fortlaufend. Inzwischen ist die vierte Auflage des BK-Reports "Faserjahre" (1/2007) erschienen(siehe Projekt BGIA2061 "Überarbeitung des BK-Reports "Faserjahre").
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe, Arbeitsbedingte Erkrankungen
Schlagworte:Berufskrankheit, Krebserregende Stoffe, Exposition
Weitere Schlagworte zum Projekt:Asbest, Asbestexposition, Exposition, Fasern, Dosis, Asbestfaserdosis, Faserjahre, Berufskrankheit, BK 4104, Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, Bearbeitungshinweise, Messverfahren, Vorschriften, Grenzwerte, Umrechnungsfaktoren, Asbestprodukte, Asbestverwendung, Asbesttextilien, Asbestzement, Brandschutz, Reibbeläge, Dichtungen, Isolierungen