abgeschlossen 08/1988
Zur Beurteilung von Impulslärm an Arbeitsplätzen wurde nach der bis Ende 1989 geltenden Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Lärm" ein Messverfahren angewendet, das einen Impulszuschlag gegenüber dem äquivalenten Dauerschallpegel beinhaltet. In der Neufassung der UVV "Lärm" vom 1. Januar 1990, die der Umsetzung der europäischen Arbeitsplatz-Lärmschutzrichtlinie 86/188/EWG entspricht, wird jedoch auf die Anwendung eines Zuschlages bei Impulslärm verzichtet. Dadurch ergeben sich für impulslärmbelastete Arbeitsplätze Beurteilungspegel, die um ca. 3 bis 10 dB(A) niedriger sind. Es stellt sich die Frage, ob dieser Verzicht auf den Impulszuschlag unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes zur Wirkung von Impulslärm gerechtfertigt ist und welches Maß das Risiko eines Hörschadens bei Impulslärmbelastung am besten beschreibt.
Nach der Sichtung der wesentlichen Studien zu zeitweiligen Hörschwellenverschiebungen (TTS - temporary threshold shift) und der Ergebnisse aus Tierexperimenten konzentrierte sich die Arbeit auf retrospektive Studien, die von tatsächlich entstandenen, bleibenden Hörschwellenverschiebungen (PTS - permanent threshold shift) ausgehen. Außerdem wurde eine eigene PTS-Studie für vier Bauberufe durchgeführt: für Maurer, Betonbauer, Zimmerer und Rohrinstallateure. Dabei wurde aus den für diese Personen vorliegenden Hörverlustdaten unter Ansatz des Hörverlustmodells der ISO 1999 "Akustik - Bestimmung der berufsbedingten Lärmexposition und Einschätzung der lärmbedingten Hörschädigung" jeweils auf die der Schädigung entsprechenden Lärmpegel zurückgerechnet. Die so bestimmten schädigungsäquivalenten Pegel L* wurden mit den für die entsprechenden Bauberufe tatsächlich gemessenen energieäquivalenten Pegeln verglichen.
In der Mehrzahl der analysierten Studien erweist sich der äquivalente Dauerschallpegel ohne Impulszuschlag als das Maß, das auch zur Beurteilung von Impulslärm am besten geeignet ist. In einigen Studien werden geringe Zuschläge von nicht mehr als 5 dB(A) diskutiert. Nach der eigenen, für die vier Bauberufe durchgeführten Studie führt die Anwendung des Impulszuschlages zu einer weiten Überbewertung des Hörschadensrisikos im Vergleich zu einer Dauerlärmbelastung mit dem entsprechenden Pegel. Aufgrund der zusammengetragenen Ergebnisse ist die Umstellung des Messverfahrens in der Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" auf den äquivalenten Dauerschallpegel positiv zu bewerten. Um das Ohr vor extrem hohen, schädigenden Einzellärmimpulsen zu schützen, ist allerdings der gleichzeitig eingeführte Grenzwert für den Spitzenwert-Schalldruckpegel von 140 dB zu beachten.
Weitere Informationen:
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Lärm/Vibrationen
Schlagworte:Lärm, Prävention, Messverfahren
Weitere Schlagworte zum Projekt:Literaturstudie, Gehörschädlichkeit, Impulslärm, Mess- und Beurteilungsverfahren, Retrospektive Studie, Energieäquivalenter Dauerschallpegel