abgeschlossen 02/2010
Wesentliche Ziele des Forschungsvorhabens waren die Qualitätsprüfung von Hautarztberichten sowie die Handhabung des optimierten Hautarztverfahrens durch die meldenden Ärzte und des Stufenverfahrens Haut durch die Verwaltungen. Durch das Studiendesign war erstmals die Möglichkeit gegeben, eine Verfahrensart der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland umfassend zu analysieren. Wesentliche Zielkriterien waren der Berufsverbleib, der Erkrankungsverlauf sowie die Zufriedenheit von Versicherten und Hautärzten.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens EVA-Haut wurden an der Universität Osnabrück ca. 10 % der jährlichen BK-5101-Verdachtsmeldungen mittels bundesweiter randomisierter Quotenstichprobe (N = 1600) dermatologisch und verwaltungsseitig evaluiert. Das Follow-up-Intervall betrug zwölf Monate. In den Fällen, in denen nach Meldung ein Hautarztverfahren eingeleitet wurde, erfolgte zusätzlich eine Befragung der Versicherten und Hautärzte.
Das optimierte Hautarztverfahren wird durch die meldenden Hautärzte insgesamt positiv angenommen. Dabei ist der Informationsgehalt der Meldungen bei Verwendung der Formtexte F6050 und F6052 höher als bei anderen Meldeformen, eine Überarbeitung der Formtexte ist aufgrund der erhobenen Daten zur weiteren Verfahrensoptimierung sinnvoll. Die Qualität der bewerteten Hautarztberichte ist überwiegend gut, an einzelnen Stellen ergeben sich Verbesserungsmöglichtkeiten (u. a. bzgl. Anamnese zum Erkrankungsverlauf, Dokumentation von AU-Zeiten, Empfehlung von Hautschutzseminaren), die zukünftig in der berufsdermatologischen Weiterbildung (Publikationen, ABD-Seminare) Berücksichtigung finden werden. Durch Betriebsärzte wurden nur 1,6 % der BK-5101- Verdachtsmeldungen an die UVT erstattet, hier sollte zukünftig eine entsprechend vermehrte Einbindung in die Verfahrensabläufe angestrebt werden. Die Akzeptanz der Versicherten für Hautarztverfahren sowie die verwaltungsseitige Betreuung ist insgesamt gut: Die Beratung durch den Hautarzt wurde von den teilnehmenden Versicherten in 68,9 % mit der Schulnote zwei oder besser bewertet, die Betreuung durch den UVT in 63,5 %. Auch die Interaktion zwischen den beteiligten Akteuren (Hautärzte und Sachbearbeiter) ist als positiv zu bewerten, die Einschätzung der in den Hautarztberichten gemachten Angaben durch die berufsdermatologischen Gutachter korreliert in wichtigen Eckpunkten (z. B. Berufsbedingtheit der Hauterkrankung) mit der Einschätzung durch die Sachbearbeiter. Es konnten Fälle identifiziert werden, in denen trotz aus berufsdermatologischer Sicht vorliegender Indikation zur Einleitung des Hautarztverfahrens und guter Qualität der Hautarztberichte aus Sicht der Sachbearbeiter keine weiteren Maßnahmen ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen durchgeführt worden sind. Hier ist Optimierungsbedarf, z.B. durch eine transparentere Falldokumentation gegeben. Die Studie zeigt, dass der Beruf aufgrund der Hauterkrankung häufiger aufgegeben wurde, wenn keine Maßnahmen im Rahmen des §3 BKV eingeleitet wurden; bei zeitnaher Einleitung von geeigneten Maßnahmen (v.a. Hautschutzseminare) konnte häufiger ein Berufsverbleib erzielt werden (N = 1019; x² = 13,0; d f= 3; p = 0,005). Zusammengefasst stellen die komplementären Verfahrensarten optimiertes Hautarztverfahren und Stufenverfahren Haut geeignete Instrumente in der Versorgung von Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen dar, die frühzeitige niederschwellige Intervention mit geeigneten Maßnahmen sollte im Sinne der betroffenen Versicherten als auch im Hinblick auf die Vermeidung von zukünftig entstehenden Kosten angestrebt werden.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):-Verschiedenes-
Schlagworte:Hauterkrankungen (außer Krebserkrankungen), Qualitätssicherung, Evaluation
Weitere Schlagworte zum Projekt:Hautarzt, EVA-Haut