Weiterentwicklung der RCP-Methode zur Bewertung von Lösemittelkohlenwasserstoff-Gemischen am Arbeitsplatz

Projekt-Nr. FF-FP 0372

Status:

abgeschlossen 10/2014

Zielsetzung:

Ziele des Forschungsvorhabens: Überarbeitung der bestehenden Methodik zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten für Lösemittelkohlenwasserstoffgemische (RCP-Methode) unter Berücksichtigung neuerer toxikologischer Daten, dabei Beachtung der (in jüngster Zeit etablierten) Systematik der Stoffidentifizierung für Kohlenwasserstofffraktionen unter REACH, Beseitigung von bestehenden Widersprüchen zwischen dem derzeitigen Konzept und konkreten stoffspezifischen Erkenntnissen, mit der aktualisierten Methodik Bereitstellung von Expositionsgrenzwerten am Arbeitsplatz für eine praktisch unbegrenzte Anzahl von Gemischen mit ähnlicher Zusammensetzung.

Aktivitäten/Methoden:

Bestehende regulatorische Werte zu Einzelstoffen aus dem Bereich von C5-C15 aliphatischen und C6-C15 aromatischen Kohlenwasserstoffen und neuere Daten wurden dokumentiert und die Datenhintergründe (Originalstudien) ermittelt. Aus dem toxikologischen Profil der Einzelstoffdaten wurden Gruppen (nach Kohlenstoff-Kettenlänge segmentierte Bereiche) mit ähnlichen Arbeitsplatzgrenzwerten ("Gruppenleitwerte"; GGV) gebildet. Einzelne Substanzen mit deutlich abweichendem Wirkungsprofil oder abweichender Wirkstärke wurden von den in sich homogeneren Gruppen ausgenommen. Toxikologische Erkenntnisse zu definierten Lösemittelkohlenwasserstoffgemischen oder UVCB (substances of unknown or variable composition, complex reaction products or biological materials) wurden zum Vergleich herangezogen.

Ergebnisse:

Es wurden zwei Optionen als Projektergebnis erarbeitet und begründet: Option A: Gruppenbildung C6-C15 Aliphaten mit Gruppenleitwert (GGV) von 300 mg/m³ Gruppenbildung C9-C15 Aromaten mit Gruppenleitwert (GGV) von 50 mg/m³ Option B: Gruppenbildung C6-C8 Aliphaten mit Gruppenleitwert (GGV) von 700 mg/m³ Gruppenbildung C9-C15 Aliphaten mit Gruppenleitwert (GGV) von 300 mg/m³ Gruppenbildung C9-C15 Aromaten mit Gruppenleitwert (GGV) von 50 mg/m³ Folgende Einzelstoffe wurden ermittelt, für die die jeweiligen GGV nicht gelten sollen: Pentane (alle Isomere, einschließlich Cyclopentan), n-Hexan, Decalin, Benzol, Toluol, Xylol (alle Isomere), Ethylbenzol, Naphthalin, Tetralin, Diethylbenzol (alle Isomere), n-Butylbenzol, Methylnaphthalin (alle Isomere), Acenaphthen, Acenaphthylen, Biphenyl, 1,2,4-Triethylbenzol, Fluoren. Die entsprechenden einzelstoffbezogenen Arbeitsplatzgrenzwerte (hier auch als "substance specific value" (SSV) bezeichnet) und/oder tolerierte Maximalmengen wurden im Rahmen des vorliegenden Projekts nicht geprüft oder ermittelt. Bei dem gewählten Ansatz bedeutete es eine relevante Unsicherheit, dass häufig die höchste getestete Konzentration mit der "no observed adverse effect concentration" (NOAEC) gleichgesetzt wurde, obwohl möglicherweise dieser NOAEC höher gelegen haben könnte. Die Vorgehensweise (meist) mit Anwendung von Standardextrapolationsfaktoren stellt ebenfalls eine gewisse Unsicherheit dar. Andererseits wurde nicht immer der niedrigste sich ergebende vorläufige Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) als Gruppenleitwert (GGV) herangezogen. Ferner bedeutet die Variabilität in der Wirkstärke, wie sie sich aus Einzelstoff- und Gemischestudien ableitet, auch eine relevante Unsicherheit hinsichtlich der postulierten Gleichartigkeit im Wirkprinzip der Einzelstoffe in der Stoffgruppe.

Stand:

02.05.2016

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG)
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Gefahrstoffe

Schlagworte:

Prävention, Lösungsmittel, Grenzwert

Weitere Schlagworte zum Projekt:

RCP-Methode, REACH, Lösungsmittel