abgeschlossen 07/2017
Die Gestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitsmitteln und Mensch-Computer-Interaktionen wird zunehmend durch Software geprägt. Sie beeinflusst die Arbeitsaufgaben direkt (z. B. als Werkzeug für Textverarbeitung oder Programmierung) und indirekt (als software-gestützte Anzeige und Stellteil oder Steuerungsfunktion). Mensch-System-Interaktionen während der Benutzung sind informatorische Arbeit, bei der Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmittel Software vermieden werden sollten. Grundlegende Sachinformationen, Gefährdungen und Maßnahmen zum Thema sind vom Sachgebiet Büro des DGUV-Fachbereichs Verwaltung in die DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" aufgenommen. Das Sachgebiet hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zur inhaltlichen Zuarbeit aufgefordert.
Eine DGUV Regel bündelt Regeln für Sicherheit und Gesundheit aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Spezifikationen und Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger (UVT). Die Inhalte der DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" wurden von Beschäftigten verschiedener UVT sowie den Sozialpartnern entwickelt, diskutiert und abgestimmt. Die DGUV Regel soll Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Analyse, Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterstützen. Die Schwerpunkte der Zuarbeit durch das IFA lagen in der Auswahl, Bewertung und Entwicklung wesentlicher Regeln der Arbeitsorganisation und der Führung sowie der Gestaltung von Mensch-System-Interaktionen nach softwareergonomischen Grundsätzen.
Die DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" wurde erstmals erstellt. Darin enthalten sind wesentliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen, die bei Bürotätigkeiten (z. B. Arbeitsorganisation, Bildschirmarbeit) und in typischen Arbeitsbereichen (z. B. Sachbearbeitung, Kommunikationsbereiche, Außendienst) auftreten können. Dazu entwickelte Maßnahmen (z. B. Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln) dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in dieser Branche zu erhöhen. Das IFA stellte potenzielle Gefährdungen zusammen und ermittelte geeignete Maßnahmen zu Arbeitsorganisation und Führung (z. B. regelmäßige Gruppenbesprechungen zur Vermeidung fehlender Rückmeldungen) sowie zur Softwareergonomie (z. B. an die Aufgaben der Beschäftigten angepasste Software und lesbare Zeichengrößen zur Vermeidung von psychischer Ermüdung). Die Sachinhalte wurden eng mit dem Konzept der Arbeitssystemgestaltung und Gestaltungsgrundsätzen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung aus der internationalen Ergonomie-Normung verbunden. Das Projektteam des Sachgebiets diskutierte alle Inhalte der DGUV Regel und stimmte sie untereinander ab. Die Ergebnisse sind für die Branche Bürobetriebe besonders relevant und grundsätzlich auch in anderen Arbeitsbereichen bedeutsam.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gestaltung von Arbeit und Technik, Gefährdungsübergreifende Fragestellungen, Psychische Fehlbelastungen
Schlagworte:Informationsverarbeitung, Softwareergonomie, Mensch-Maschine-Schnittstelle
Weitere Schlagworte zum Projekt:Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastung, Informationsverarbeitung, Human Factors, Ergonomie, Software-Ergonomie, Usability, Mensch-Maschine-Schnittstelle, Mensch-System-Interaktion, rechtliche Anforderungen