abgeschlossen 12/2010
Mit der neuen Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung wurden die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um fünf dB(A) abgesenkt. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss seitdem Gehörschutz angeboten und ab 85 dB(A) muss Gehörschutz getragen werden. Für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer darf der ggf. notwendige Gehörschutz allerdings nicht die Wahrnehmung akustischer Signale und Kommunikation behindern. Aus diesem Grund ist das Tragen von Gehörschutz von den Eisenbahnaufsichtsbehörden bisher nicht zugelassen. In diesem Projekt ging es um die Erfassung der tatsächlich gegebenen Lärmbelastung und die Ableitung ggf. geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen. Die Ergebnisse können zugleich die Grundlage für die Entscheidung über Erfordernis und Eignung von Gehörschutzmitteln für die entsprechenden Tätigkeiten liefern.
Mithilfe der Dosimetermesstechnik sollten die Lärmbelastungen bei den verschiedenen Tätigkeiten der Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer ermittelt werden. Zuvor waren bereits zahlreiche Messungen von der BG BAHNEN (jetzt VBG) durchgeführt worden. In ergänzenden gemeinsamen Messungen sollten einzelne Ereignisse analysiert und identifiziert werden. Insbesondere für den Funkfernsteuerbetrieb mussten geeignete Beobachtungs- und Auswerteverfahren entwickelt werden, da sich die Mitarbeiter teilweise im Gelände und zwischen Waggons bewegen müssen. Hieraus haben sich für einen Beobachter oftmals Schwierigkeiten bei der Beobachtung des Mitarbeiters ergeben. Neben den Tätigkeiten sollten die wahrzunehmenden akustischen Signale und die notwendige Kommunikation erfasst werden, um daraus geeignete Kriterien für eine Zulassung von Gehörschutz abzuleiten.
Es wurden 20 Arbeitsschichten von Eisenbahnfahrzeugführern (EFF) und Lokragierführern (Lrf) begleitet, um die durchschnittlichen Lärmbelastungen zu erfassen und die relevanten Lärmquellen zu identifizieren. Die Messergebnisse von Streckenfahrten im Personenverkehr zeigen, dass auf modernen Triebfahrzeugen im Normalfall keine gefährdende Lärmbelastung vorliegt. Allerdings können Pfeifsignale an technisch nicht gesicherten Bahnübergängen, wie sie auf unübersichtlichen ländlichen Strecken häufig erforderlich sind, zu Lärmbelastungen oberhalb des oberen Auslösewertes von 85 dB(A) führen. Im Rangierbetrieb haben die Messergebnisse Belastungen zwischen 80 und 90 dB(A) ergeben. Damit überschreiten sie die Auslösewerte der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für den Tages-Lärmexpositionspegel. Wie die Beobachtungen während der Messungen gezeigt haben, ergibt sich die Lärmbelastung der Lrf aus einer Reihe verschiedener Tätigkeiten bei Aufenthalten auf dem Triebfahrzeug, auf den Wagen und neben den Rangiereinheiten. Die Lärmbelastungen ergeben sich vor allen Dingen durch den Dieselmotor und den Lüfter des Triebfahrzeuges, aus dem Einsatz des Typhons, dem Öffnen von Druckluftleitungen und dem Sprechfunk. Aus der Summation der verschiedenen Quellen ergibt sich die Gesamtbelastung, mit der dann die Auslösewerte überschritten werden. Aus den Messungen und Beobachtungen wurde eine Reihe von Hinweisen auf mögliche technische und organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen abgeleitet.
Verkehr
Gefährdungsart(en):Lärm/Vibrationen
Schlagworte:Prävention, Gefährdungsbeurteilung, Lärm
Weitere Schlagworte zum Projekt:berufstypische Belastung, Lärmexpositionspegel, Gehörschutz, Eisenbahnfahrzeugführer, Lokrangierführer