Flammpunkt

Streichholzflamme

Bild: Torsten Paris, fotolia

Gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 720 ist der Flammpunkt

"die niedrigste Temperatur, bei der unter festgelegten Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt."

Der Flammpunkt stellt nach EG-Verordnung Nr. 1272/2008 ein Kriterium für die Einstufung eines Stoffes als Gefahrstoff hinsichtlich seiner physikalischen Gefahren dar. Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen kann z. B. das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre dadurch verhindert werden, dass man gemäß TRGS 722 "Kohlenwasserstoffe mit niedrigem Flammpunkt durch Kohlenwasserstoffe mit einem ausreichend sicher über Raum- und Verarbeitungstemperatur liegenden Flammpunkt" ersetzt.

Die Bestimmung des Flammpunktes kann nach dem Verfahren im offenen Tiegel nach Cleveland gemäß DIN EN ISO 2592 erfolgen. Dabei wird ein Tiegel mit einer Probe des Kühlschmierstoffs bis zu einer bestimmten Füllhöhe gefüllt. Die Probe wird in die Nähe des Flammpunktes mit geringer konstanter Heizrate aufgeheizt. Über der Probe wird eine kleine Prüfflamme in regelmäßigen Intervallen geschwenkt, bis sich die Dampfphase darüber entzündet. Im Allgemeinen wird der Flammpunkt bezogen auf einen Luftdruck von 1013 mbar angegeben.

Literatur/Informationen/Links

TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines"

TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung

TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre"

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen"

DIN EN ISO 2592 "Mineralölerzeugnisse – Bestimmung des Flamm- und Brennpunktes – Verfahren im offenen Tiegel nach Cleveland"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen