Können von Maschinen ausgehende Gefahren konstruktiv nicht beseitigt oder ausreichend minimiert werden, kommen Schutzeinrichtungen zum Einsatz. Diese sollen die an der Maschine arbeitenden Personen vor den verbleibenden Gefährdungen der Maschine schützen. Trotz des damit einhergehenden Risikos werden Schutzeinrichtungen jedoch immer wieder abmontiert, überbrückt oder anderweitig außer Kraft gesetzt. Arbeitsschutzexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass an jeder vierten Maschine Schutzeinrichtungen vorübergehend oder permanent manipuliert werden. Als Folge geschehen jedes Jahr Tausende von Arbeitsunfällen, die auf die Manipulation einer Schutzeinrichtung zurückzuführen sind.
Dass Schutzeinrichtungen manipuliert werden, liegt in den meisten Fällen an Mängeln im Schutzkonzept der Maschine. Ist das Schutzkonzept nicht auf die Bedienbarkeit der Maschine abgestimmt, werden Schutzeinrichtungen als störend wahrgenommen. Infolgedessen werden Tätigkeiten wie die Instandhaltung, das Einrichten, die Störungsbeseitigung oder Reinigung der Maschine durch die Schutzeinrichtung erschwert oder gar unmöglich gemacht. Für Personen, die mit solchen Maschinen arbeiten, stellt dies einen hohen Manipulationsanreiz dar.
Maschinen herstellende und betreibende Unternehmen sind durch die Gesetzgebung dazu verpflichtet, nur sichere Maschinen in Verkehr zu bringen und bereitzustellen. Maschinen mit einem hohen Manipulationsanreiz sind nicht als sicher zu betrachten und dürfen aufgrund des erhöhten Schadensrisikos nicht betrieben werden. Die Fragen, ob Schutzeinrichtungen einer Maschine einen Manipulationsanreiz bieten oder nicht und welche Maßnahmen ggf. zu seiner Minderung getroffen werden können, sind daher sowohl für Maschinen herstellende als auch betreibende Unternehmen relevant.
Der folgende Erklärfilm zum Thema richtet sich an Hersteller von Maschinen und Anlagen.
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