BK 1202

G90-G99 Krankheiten des Nervensystems
H10-H13 Affektionen der Konjunktiva
H15-H22 Affektionen der Sklera, der Hornhaut, der Iris und des Ziliarkörpers
I30-I52 Sonstige Formen der Herzkrankheit
J00-J06 Akute Infektionen der oberen Atemwege
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
K50-K52 Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
R00-R09 Symptome, die das Kreislaufsystem und das Atmungssystem betreffen
R40-R46 Symptome, die das Erkennungs- und Wahrnehmungsvermögen, die Stimmung und das Verhalten betreffen
R50-R69 Allgemeinsymptome
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • G92 Toxische Enzephalopathie
  • H10.8 Sonstige Konjunktivitis
  • H10.9 Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
  • I51.6 Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
  • J04 Akute Laryngitis und Tracheitis
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis
  • R09.2 Atemstillstand
  • R43.0 Störungen des Geruchs- und Geschmackssinnes - Anosmie
  • R53 Unwohlsein und Ermüdung
  • R55 Synkope und Kollaps
  • T59.6 Toxische Wirkung sonstiger Gase, Dämpfe oder sonstigen Rauches- Schwefelwasserstoff

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Schwefelwasserstoff


Beispiele:

  • Fäulnis von menschlicher, tierischer oder pflanzlicher Materie z. B. in
    • Brunnenschächten
    • Jauchegruben
    • Abwasserkanälen
    • Schlammböden
    • Faulgruben von Abdeckereien und Gerbereien
    • Friedhofsgrüften
    • Abwässern von Zuckerfabriken, Gelatinefabriken sowie
    • in Kohlegruben, Gips- und Schwefelbergwerken
  • Herstellung
    • von Salz- und Schwefelsäure
    • Schwefelkohlenstoff
    • Schwefelfarben und
    • anderen chemischen Substanzen
  • Entstehung in
    • Hochöfen
    • Erdölraffinerien
    • Gaswerken
    • Kokereien sowie
    • der Viskoseindustrie (Zellwoll-, Zellglas-, Kunstseideherstellung)

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1202

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.