Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten die nachfolgend genannte Diagnose vor?

  • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

Berufliche Einwirkungen / Tätigkeiten BK-Nr.
Cadmium oder seine Verbindungen
Beispiele:
  • Herstellung von Cadmiumlegierungen, z.B. beim galvanischen Metallisieren als Zusatz von Legierungen
  • In der Akkumulatorenfabrikation, z.B. bei der Herstellung von Nickel-Cadmium Akkumulatoren (Stahlakkumulatoren)
  • Herstellung von Cadmiumüberzügen mittels Elektrolyse
  • Herstellung von Cadmiumfarbstoffen, z. B. Cadmiumgelb und Cadmiumrot
  • Beim Schweißen, Schmelzen und Schneiden von mit Cadmium überzogenen, legierten sowie verunreinigten Metallen
  • Hartlöten mit cadmiumhaltigen Loten
Arsen oder seine Verbindungen
Beispiele:
  • Verhüttung und Rösten arsenhaltiger Mineralien
  • Herstellung von Arsenik, arsenhaltigen Farben und Anstrichmitteln (Schiffsbodenanstrich)
  • Verwendung arsenhaltiger Ausgangsstoffe in der Pharmazie, in der chemischen, keramischen und Glasindustrie
  • Verwendung in Gerbereien, Kürschnereien (Beizmittel) und zoologische Handlungen
  • Herstellung und Verwendung arsenhaltiger Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Arsenwasserstoff (Arsin, AsH3) tritt
    • beim Beizen von Metallen mit arsenhaltiger Schwefel- oder Salzsäure und
    • bei Naßbearbeitung von Erzen, Schlacken oder Metallspeisen auf.
    • Auch bei Einwirken von Feuchtigkeit auf Ferrosilicium, das mit Arsen und Phosphiden verunreinigt ist, kann Arsenwasserstoff neben Phosphorwasserstoff entstehen
      - Arsentrichlorid (AsCl3) ist eine farblose, ölige, an der Luft rauchende Flüssigkeit, die zum Beizen und Brünieren von Metallen verwendet wird
Halogenkohlenwasserstoffe
Beispiele:
Das Herstellen, Abfüllen, Verpacken, Transportieren und Anwenden der nachfolgend genannten chemischen Verbindungen insbesondere als:
  1. 1 Lösemittel, z. B.
    Dichlormethan (Methylenchlorid, CH2Cl2)
    1,1,1-Trichlorethan (CCl3-CH3)
    Trichlorethen (CCl2 = CHCl, Trichloräthylen, Tri)
    Tetrachlorethen (CCl2 = CCl2, Tetrachloräthylen, Perchloräthylen, Per)
    1,1,2-Trichlorethan
    1,1,2,2-Tetrachlorethan
    Trichlormethan (Chloroform, CHCl3)
    Tetrachlormethan (CCl4, Tetrachlorkohlenstoff, Tetra)
    • in der Metallindustrie zum Entfetten
    • in der Textil- und Bekleidungsindustrie zum Reinigen und als Hilfsmittel bei der Textilveredelung (z. B. Imprägnierung)
    • in der Farbenindustrie und beim Aufbringen sowie Abbeizen von Anstrichstoffen
    • in der Kunststoff- und Gummiindustrie, insbesondere als Ausgangsprodukt für Polymere und als Lösemittel für Klebstoffe
    • in der Erdölindustrie zum Trennen von Stoffgruppen aufgrund ihres selektiven Lösevermögens (z. B. für Asphalte, Öle und aromatische Kohlenwasserstoffe)
    • als Extraktionsmittel für Fette, Wachse und Harze
    • in Chemischreinigungsbetrieben zum Reinigen und als Detachiermittel
    • in der Schuhindustrie als Lösemittel für Klebstoffe
    • in der Druckindustrie und im grafischen Gewerbe
    • beim Terrazzo-Schleifen und Fluatieren durch Trichlorethen und Tetrachlorethen
  1. 2 Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide)
    Zur Bekämpfung von Insekten (auch Ameisen), Spinnmilben, Würmern und Nagetieren sowie als Saatbeizmittel werden Stoffe verwendet wie z. B.
    • Brommethan (CH3Br, Methylbromid)
    • Hexachlorcyclohexan (C6H6Cl6, „HCH"), und zwar sein Gamma-Isomer „Lindan"
    • Chlorbenzole: Chlorbenzol, 1,4-Dichlorbenzol (Mottenbekämpfungsmittel), Hexachlorbenzol (nur für Weizensaat zugelassen)
    • Polycyclische Chlorkohlenwasserstoffe, z. B. Aldrin (nur für Weinbau zugelassen)
    • chlorierte Camphene (Toxaphen, nur als Rodenticid im Forstbereich, auf abgeernteten Feldern und für Blumenzwiebeln zugelassen)
    • 1,3-Dichlorpropen (ClCH = CH-CH2Cl)
    • Polychlorierte Phenole, z. B. Pentachlorphenol „PCP" (s. BK Nr. 1310)
Die früher häufig verwendeten Insektizide Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan (DDT), Dieldrin sowie einige halogenierte Propan- und Propenverbindungen sind in Deutschland nicht mehr zugelassen
  1. 3 Kältemittel, Treibgase für Aerosole, Trennmittel
    Verwendung von z. B.
    R 11, Trichlor-fluormethan (CCl3F) - R 12
    Dichlor-difluormethan (CCl2F2) - R 114
    1,2-Dichlor-tetrafluorethan (CClF2-CClF2)
    unter Handelsnamen wie „Frigene", „Freone", „Kaltron", „Arklone", „Algofrene", „Flugene"
    • für die Erzeugung von Kälte
    • als Treibmittel für Aerosole und Plastikschäume
    • zum Trennen von Formen bei der Kunststoff- und Schaumstoffherstellung
  1. 4 Feuerlöschmittel
    Verwendung von Brom-Chlor-Fluorkohlenwasserstoffe (z. B. „Halon 1211", CF2ClBr, Bromchlordifluormethan) und als Bromtrifluormethan („Halon 1301", CBrF3) zum Löschen brennender flüssiger oder gasförmiger Stoffe, auch in elektrischen Anlagen
    Der Einsatz von Tetrachlormethan ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.03.1964, der von Bromchlormethan seit dem 01.01.1975 verboten.
  1. 5 Syntheseausgangsstoffe und Zwischenprodukte in der chemischen Industrie
    • 1,2-Dichlorethan (CH2Cl-CH2Cl)
    • 1,1,2-Trichlorethan (CHCl2-CH2-Cl)
    • Vinylchlorid (Chlorethen, CH2 = CHCl)
    • Vinylidenchlorid (1,1-Dichlorethen, CH2 = CCl2)
    • Vinylidenfluorid (1,1-Difluorethen, CH2 = CF2)
    • Tetrafluorethen (CF2 = CF2)
    • Chloropren (2-Chlor-1,3-butadien, CH2 = CH-CCl = CH2)
    • Perchlorierte Naphtaline („Perna", früher als Ersatz für Kautschuk, Harze, Wachse)
    • Chlormethan (Methylchlorid, CH3Cl)
    • Trichlormethan (Chloroform, CHCl3)
    • Tetrachlormethan („Tetra", CCl4)
    • 1,2-Dichlorethan (CH2Cl-CH2Cl)
    • 1,1,2 Tetrachlorethan (CHC2-CHCl2)
  1. 6 Isoliermittel in der Elektroindustrie
    Verwendung von chlorierte Naphthaline - polychlorierte Biphenyle („PCB", „Clophen", „Arochlor" = „Askarele") als Isoliermittel, auch in Transformatoren und Kondensatoren
  1. 7 Narkose und Desinfektionsmittel, vorwiegend im medizinischen und hygienischen Bereich
    Verwendung als
    • Narkosemittel wie z. B.
      • Enfluran (2-Chlor-1,1,2-trifluoräthyl-[difluormethyl]-ether) oder
      • Halothan (2-Brom-2-Chlor-1,1,1-Trifluorethan, CF3CHClBr)
    • Desinfektionsmittel und Mittel zur Geruchsverbesserung („Toilettensteine")
      z. B. Dichlorbenzole u. a.
      • Vereisungsmittel z. B. Chlorethan (Ethylchlorid, Chlorethyl, CH3-CH2Cl)
Röntgenstrahlen und andere ionisierenden Strahlen wie Elektronen, Protonen, Deuteronen und andere beschleunigte Ionen sowie Neutronen, die direkt oder indirekt ionisieren.
Beispiele:
  • Röntgenstrahlen können eine Gefahrenquelle für Personen darstellen, die der direkten oder indirekten Einwirkung, z. B. im Bereich der Medizin, bei der Materialprüfung, in der Röntgenapparate- oder röhrenindustrie ausgesetzt sind.
  • Radioaktive Stoffe (Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen) können in entsprechenden Dosen eine Gefahrenquelle für Personen sein, die bei Gewinnung, Verarbeitung, Verwendung oder beim Transport mit diesen Stoffen oder den von ihnen ausgesandten Strahlen in Berührung kommen, z. B. bei der medizinischen Diagnostik oder Therapie, bei wissenschaftlichen Untersuchungen, bei der Werkstoffprüfung, bei bestimmten Messverfahren, bei der industriellen Verarbeitung und Anwendung von Radionukliden sowie bei Tätigkeiten im Uranbergbau und in kerntechnischen Anlagen.
  • Andere ionisierenden Strahlen können in Atomreaktor- und Teilchenbeschleunigerbetrieben vorkommen.