Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten die nachfolgend genannte Diagnose vor?
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C85 Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms
Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen
War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?
Berufliche Einwirkungen / Tätigkeiten | BK-Nr. |
Benzol Beispiele: - Destillation von Kohle (Kokereien und Gaswerke)
- Förderung von Erdöl und Erdgas
- Destillation von Erdöl (Raffinerien)
- Herstellung von Roh- und Reinbenzol
- unvollständige Verbrennung (Pyrolyse) von organischem Material z. B.
- in Gießereien beim Abgießen von Formen (aus org. Bindemittel)
- in Motoren und Auspuffsystemen (aus Alkylbenzolen oder Acetylen)
- beim Laserschneiden von speziellen Kunststoffen
- Transport von Benzol-haltigen Produkten (Tankschiffe, Tank- und Kesselwagen sowie Tankcontainer)
- Tätigkeiten mit Ottokraftstoff oder an ottokraftstoffführenden Teilen z. B.
- Treibstofftransport und -handel
- Tankanlagen
- im Kfz-Handwerk
- Verwendung von benzinbetriebenen Geräten wie beispielsweise Motorsägen und Mähgeräten
- Tankreiniger
- Tankwart
- Tätigkeiten mit „Winterdiesel“
- Tätigkeiten mit Kerosin
- Innenreinigung von Behältern für bestimmte kohlenwasserstoffhaltige Produkte wie z. B. Benzol, Ottokraftstoff, Kerosin, Dieselkraftstoff, Heizöl oder Lösemittel
- Tätigkeiten in Teer-, Pech- und Asphaltlaboratorien
- Grundstoff und Zwischenprodukt in der Herstellung von
- Ethylen
- Ethylbenzol
- Styrol
- Cumol
- Cyclohexan
- Gummi
- Verwendung von kohlenwasserstoffhaltigen Produkten als Löse- und Reinigungsmittel (z. B. Waschbenzin, Reinigungsbenzin, Testbenzin, technische Xylole, Toluol) u. a.
- in Druckereien
- Waffenfabriken
- metallverarbeitenden und anderen Betrieben
- Auftrag von Beschichtungen und Oberflächenbehandlungsmitteln
- als Verdünner von flüssigen Klebern (z. B. Herstellung und Reparatur von Schuhen)
- zur Körperreinigung
Eine Expositionszeit von in der Regel - einem Jahr bei extremer Belastungsintensität, - zwei bis fünf Jahren bei hoher Belastungsintensität, - sechs bis zehn Jahren bei mittlerer Belastungsintensität - ist ausreichend (siehe wissenschaftliche Begründung S. 62 - 63). | |
Röntgenstrahlen und andere ionisierenden Strahlen wie Elektronen, Protonen, Deuteronen und andere beschleunigte Ionen sowie Neutronen, die direkt oder indirekt ionisieren. Beispiele: - Röntgenstrahlen können eine Gefahrenquelle für Personen darstellen, die der direkten oder indirekten Einwirkung, z. B. im Bereich der Medizin, bei der Materialprüfung, in der Röntgenapparate- oder röhrenindustrie ausgesetzt sind.
- Radioaktive Stoffe (Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen) können in entsprechenden Dosen eine Gefahrenquelle für Personen sein, die bei Gewinnung, Verarbeitung, Verwendung oder beim Transport mit diesen Stoffen oder den von ihnen ausgesandten Strahlen in Berührung kommen, z. B. bei der medizinischen Diagnostik oder Therapie, bei wissenschaftlichen Untersuchungen, bei der Werkstoffprüfung, bei bestimmten Messverfahren, bei der industriellen Verarbeitung und Anwendung von Radionukliden sowie bei Tätigkeiten im Uranbergbau und in kerntechnischen Anlagen.
- Andere ionisierenden Strahlen können in Atomreaktor- und Teilchenbeschleunigerbetrieben vorkommen.
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