Vor dem Inverkehrbringen von Maschinen und Geräten, die unter die Outdoor-Richtlinie fallen, muss ein Hersteller einige Voraussetzungen beachten. Die Outdoor-Richtlinie sieht unterschiedliche Verfahren vor, je nachdem, ob das Produkt nur der Kennzeichnungspflicht unterliegt oder ob für das Produkt Grenzwerte für die Geräuschemission gelten (siehe Abbildung links, zum Vergrößern bitte anklicken).
Die CE-Kennzeichnung muss zusätzlich den garantierten Schallleistungspegel enthalten.