Das GS-Zeichen bestätigt einem Hersteller, dass sein Produkt den rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht. Händler stehen bei ihrer Einkaufsentscheidung aber gelegentlich vor der Situation, dass ein GS-Zeichen auf einem Produkt gefälscht und das Produkt unsicher sein könnte.
Importeure müssen Produkte mit dem GS-Zeichen vor dem Verkauf daraufhin überprüfen, ob tatsächlich eine GS-Bescheinigung vorliegt. Das verlangt seit 1.12.2011 das Produktsicherheitsgesetz (§ 22 Abs. 5). Die Überprüfung muss dokumentiert werden (Datum der Überprüfung, Name der ausstellenden GS-Stelle, Nummer der Beischeinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens).
Das Bundesarbeitsministerium und die Verbände des Handels empfehlen dem Handel außerdem folgende Maßnahmen ("Schnellanfrage"):
Wir haben die Schnellanfrage für die von uns ausgestellten Zertifikate wesentlich vereinfacht: Über die Zertifikatsrecherche des DGUV Test können Sie unsere gültigen Zertifikate schnell und einfach recherchieren. Aber natürlich können Sie auch unsere Prüf- und Zertifizierungsstellen oder die Geschäftsstelle DGUV Test direkt ansprechen: Kontakt
Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können Sie alle GS-Stellen recherchieren. Die BAuA bietet dort auch ein pdf-Formular an, das zur Schnellanfrage genutzt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir als DGUV Test nur Auskunft über GS-Zertifikate geben können, die von einer unserer Prüf- und Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden (siehe Logo oben links neben dem GS-Zeichen).
Für andere GS-Zertifikate, z.B. von TÜV-Stellen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Prüf- und Zertifizierungsstelle.
Besteht der Verdacht, dass ein Produkt ein gefälschtes GS-Zeichen trägt, kann dies den Marktüberwachungsbehörden über deren Internetsystem ICSMS (www.icsms.eu) gemeldet werden.