Die Handlungshilfe zur Betrieblichen Ersten Hilfe – Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Pandemie für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen (Stand 17.10.2022) steht nicht mehr zur Verfügung.
Am 02.02.2023 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig außer Kraft. Vor diesem Hintergrund zieht auch der Fachbereich Erste Hilfe seine Handlungshilfe (FBEH-100) zurück. Die coronabedingten Empfehlungen des Fachbereiches Erste Hilfe entfallen damit. Unternehmen können eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz erforderlich sind. Empfehlungen hierzu veröffentlicht das BMAS: BMAS - Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten