1 Wer muss dosimetrisch überwacht werden?
Gemäß § 64 der Strahlenschutzverordnung müssen Personen (Ausnahme: Patienten), die sich in einem Strahlenschutzbereich aufhalten, mit einem Personendosimeter überwacht werden. In Abhängigkeit von der Höhe der Jahresdosis kann die Behörde diese Verpflichtung erlassen. Jede beruflich strahlenexponierte Person muss eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) zugeordnet bekommen.
2 Was ist die Strahlenschutzregisternummer und wo kann diese erhalten werden?
Die Dosisdaten von beruflich überwachten Personen werden an das Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) übermittelt. Vor der Einführung der Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) wurden diese mit Namen, Geburtsnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort etc. zugeordnet. Zuordnungsfehler ergaben sich unter anderem bei Tippfehler, Unvollständigkeiten, Namensänderungen und führten zu fehlerhaften Berechnung von Jahres- und Berufslebensdosis. Die eindeutige persönliche SSR-Nummer erleichtert diese Zuordnung. Diese muss beim BfS über einen Webservice beantragt werden.
3 Muss die Überwachung mit einem Dosimeter geduldet werden?
Die Überwachung muss geduldet werden!
4 Was ist die Personendosis?
Die Personendosis ist eine Messgröße. Sie wird an der repräsentativen Stelle der Körperoberfläche mittels eines Personendosimeters ermittelt. Angepasst an den vorliegenden Arbeitsplatzbedingungen, können die Tiefen-Personendosis HP(10) (Dosis in 10 mm Tiefe) und die Oberflächen-Personendosis HP(0,07) (Dosis in 0,07 mm Tiefe), sowie die Augenlinsendosis HP(3) (Dosis in 3 mm Tiefe) ermittelt werden.
5 Was ist die Körperdosis?
Die Körperdosis ist eine Schutzgröße. Unter den Begriff Körperdosis werden sowohl die effektive Dosis als auch die Organdosen zusammengefasst.
6 Welche Bedeutung hat die effektive Dosis?
Die effektive Dosis ist eine Risikogröße. Sie gibt das Gesamtrisiko durch äußere und innere Strahlenexposition unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Strahlenempfindlichkeit (Wichtungsfaktoren) der verschiedenen Organe an.
7 Wie wird die effektive Dosis ermittelt?
Die effektive Dosis ist die Summe der gewichteten Organdosen. Die Wichtungsfaktoren für die einzelnen Organe und Gewebe sind in Anlage 18 Teil C Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung angegeben.
8 Kann für die dosimetrische Überwachung irgendein Dosimeter verwendet werden?
Die nach Strahlenschutzverordnung §66 geforderte Dosisüberwachung ist mit einem amtlich zugelassenen Dosimeter durchzuführen. Die Art des amtlichen Dosimeters hängt von der Strahlenart und der speziellen Anwendung ionisierender Strahlung ab. Es muss gewährleistet sein, dass die mögliche Strahlenexposition auch vom Dosimeter erkannt wird.
9 Gibt es außer den Filmdosimetern auch noch andere amtliche Dosimeter?
In der letzten Zeit wurden elektronische direkt ablesbare Dosimeter amtlich zugelassen. Darüber hinaus werden auch Film- und Thermolumineszenz-Dosimetern bieten die Messstellen auch amtliche OSL-Dosimeter an (stimulierte Lumineszenz) als amtliche Dosimeter verwendet.
10 Gibt es für Personen der Kategorie B andere Grenzwerte als für Personen der Kategorie A?
Nein, es gibt nur den Schwellenwert von 6 mSv/a, ab dem die betroffene Person in die Kategorie A eingestuft werden muss. Dies ist aber kein Grenzwert für die Kategorie-B-Personen. Für alle beruflich strahlenexponierten Personen beträgt der Jahresgrenzwert der effektiven Dosis 20 mSv. Die Kategorien werden in der Strahlenschutzverordnung unter § 71 Kategorien beruflich exponierter Personen beschrieben.
11 Wie ist beim Überschreiten von Grenzwerten zu verfahren?
Werden Grenzwerte überschritten so sind unverzüglich der Strahlenschutzverantwortlich und die zuständige Behörde zu informieren. Ist nicht auszuschließen, dass mehr als 50 mSv effektive Dosis erreicht werden können, muss die betroffene Person unverzüglich einem ermächtigten Arzt vorgestellt werden (besondere arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß § 63 StrlSchV und § 40 RöV).
Mit Zustimmung der Behörde ist eine Weiterbeschäftigung unter bestimmten Auflagen möglich (siehe § 57 StrlSchV und § 31c RöV).
12 Wo können die Dosisgrenzwerte gefunden werden?
Die Dosisgrenzwerte können in Strahlenschutzverordnung unter § 71 nachgelesen werden.
Welche Grenzwerte für Körperdosen gibt es? | ||
Körperdosis | Grenzwerte der Körperdosis (mSv) im Kalenderjahr für | |
Beruflich strahlenexponierte Personen | Nicht beruflich strahlenexponierte Personen | |
Effektive Dosis | 20 | 1 |
Organdosis: Keimdrüsen, Gebärmutter, rotes Knochenmark | 50 | entfällt |
Organdosis: Augenlinse | 20 | 15 |
Organdosis: Schilddrüse, Knochenoberfläche | 300 | entfällt |
Organdosis: Hände, Unterarme, Füße, Knöchel, Haut | 500 | 50 |
Organdosis: Dickdarm, Lunge, Magen, Blase, Leber etc. | 150 | entfällt |
*) Dieser Grenzwert wird in Zukunft bei 20 mSV im Kalenderjahr liegen |
13 Wo können amtliche Dosimeter erhalten werden?
Es gibt unterschiedliche Messstellen, die angefragt werden können. Die Behörde kann dem Betrieb eine Messstelle zuordnen:
Staatliches Materialprüfungsamt
Nordrhein-Westfalen
Marsbruchstraße 186
44287 Dortmund
LPS - Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung
Köpenicker Straße 325, Haus 41
12555 Berlin
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz
Abteilung II – Integrativer Umweltschutz | Referat II A | Gruppe II A 1 | A 12
Strahlenmessstelle des Landes Berlin | Rubensstr. 111 | 12157 Berlin
Helmholtz Zentrum München
Auswertungsstelle
Otto-Hahn-Ring 6
81739 München