In der Herstellerinformation ist angeben, wann eine Augen- und Gesicht-PSAgS ausgetauscht werden muss. Das Produkt ist mit dem Herstellungsdatum gekennzeichnet.
Augen- und Gesichtsschutz gegen Störlichtbögen (PSAgS) besteht in der Regel aus speziell behandelten Kunststoffen. Diese Kunststoffe altern im Laufe der Zeit durch UV-Strahlung (z. B. Tageslicht), chemische Einwirkungen (z. B. Öle, Fette oder Reinigungsmittel) sowie mechanische Belastungen. Dadurch können die Materialeigenschaften und damit die Schutzwirkung beeinträchtigt werden.
Aus diesem Grund sind die vom Hersteller vorgegebenen Nutzungs- und Austauschfristen unbedingt einzuhalten. Unter ungünstigen Einsatzbedingungen kann ein früherer Austausch erforderlich sein.
Eine Augen- und Gesicht-PSAgS sollte ausgetauscht werden, wenn sie aus größerer Höhe heruntergefallen ist, beispielsweise von einer Leiter oder einem Gerüst. Dies gilt auch dann, wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, da innere Materialschäden nicht immer sichtbar sind und die Schutzwirkung verloren gehen kann.
Darüber hinaus sollten Sichtscheiben regelmäßig auf Kratzer und andere Oberflächenbeschädigungen geprüft werden. Auch feine Kratzer können Streulicht verursachen. Dieses wird häufig nicht unmittelbar wahrgenommen, kann jedoch die Augen stärker belasten, die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und dadurch das Risiko von Fehlhandlungen erhöhen.
Beschädigte, stark verkratzte oder gealterte Sichtscheiben sind daher rechtzeitig auszutauschen, um die Schutzwirkung sowie eine sichere Sicht dauerhaft sicherzustellen.