Häufige Fragen und Antworten zur Auswahl von Kopf- und Gesichtsschutz

  • I1 - Auf was muss ich bei der Auswahl einer Augen- und Gesicht-PSAgS achten?

    Auf jeden Fall muss das Schutzniveau der bei der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzstufe entsprechen. Hierbei sind abhängig von der beabsichtigten Anwendung neben dem Schutz vor Störlichtbögen auch weitere Arbeitsplatz bedingte Anforderungen (z.B. Schutz gegen mechanische Einwirkungen oder Chemikalien, etc.) zu berücksichtigen.

    Wichtig ist, dass das Produkt - je nach Gefährdungsbeurteilung – Kinn, Hals und Kopf ohne gefährliche Lücken abdeckt. Zu berücksichtigen sind außerdem

    • ausreichendes Sichtfeld,
    • Farberkennung,
    • Lichttransmission,
    • Beschlagneigung,
    • Bewegungsfreiheit,
    • Gewicht,
    • Belüftung,
    • sicherer Sitz und
    • Tragedauer.

    Ein Trageversuch mit den tatsächlichen Tätigkeiten und unter der realen Beleuchtung ist empfehlenswert. Helm, Visier, Haube, Schutzbrille beziehungsweise Sehhilfe, Gehör- und Atemschutz dürfen sich weder mechanisch behindern noch ihre Schutzwirkung gegenseitig herabsetzen.

  • I2 - Sind auch kleine Gesichtsschutzschilde geeignet?

    Ja, aber sehr kleine Gesichtsschutzschilde müssen ggf. nach Vorgabe des Herstellers in Verbindung mit einer Sturmhaube (Balaklava) verwendet werden. Dabei sollte der Tragkomfort berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei einzelnen Helm-Visier Kombinationen, bei denen das Visier in den Helm geschoben werden kann.

  • I3 - Wann ist bei einem Gesichtsschutz ein Kinnschutz erforderlich?

    Gesichtsschutzschilde der Störlichtbogenschutzklasse APC 2 erfordern einen Kinnschutz, damit ein Unterschlagen durch Störlichtbogen im Bereich des Kinns und des Halses unterbunden wird. Bei Gesichtsschutzschilden der Störlichtbogenschutzklasse APC 1 ist der Kinnschutz aufgrund der geringeren Dynamik des Störlichtbogens in der Regel nicht erforderlich.

    Bei der Auswahl des Kinnschutzes ist die für einen Arbeitsablauf typische Kopfhaltung zu achten. Ein zu großer Kinnschutz mag bei einem Sicherungswechsel an einem Hausanschlusskasten (HAK), der typischerweise auf Augenhöhe montiert ist, zusätzlichen Schutz bieten, würde aber bei Arbeiten im Kabelkanal, bei dem der Kopf nach unten geneigt wird, an der Brust anstoßen, das Visier heben und somit den Seitenschutz deutlich reduzieren.

    Die Länge einer Augen- und Gesicht-PSAgS sollte idealerweise mit dem Kragen einer geeigneten Jacke oder eines Schaltmantels harmonieren, um einerseits eine ausreichende Abdeckung sicher zu stellen, andererseits sich nicht mit dem Kargen zu verhaken und so die Bewegungsfreiheit des Kopfes einzuschränken.

  • I4 - Was muss bei der Auswahl einer Augen- und Gesicht-PSAgS beachtet werden, wenn in engen Umgebungen gearbeitet wird?

    Besteht in engen Umgebungen die Gefahr, dass der Störlichtbogen reflektiert wird, z. B. an einem Schaltschrank hinter dem / der Betroffenen, sollte ein 360° Schutz gewählt werden. Dieser kann durch die geeignete Kombination eines Gesichtsschutzschildes mit einer Sturmhaube (Balaklava) oder einer Schutzhaube ermöglicht werden. Insbesondere bei Hauben ist jedoch auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Bedenkt man, dass sich bei schlecht belüfteten Hauben schon nach 3 Minuten eine bedenkliche CO2 Konzentration durch den normalen Atemvorgang einstellen kann, sollte auch die notwendige Tragedauer bei der Gefährdungsbeurteilung und nachfolgend bei der Produktauswahl berücksichtig werden. Hersteller bieten hierzu verschiedene Lösungen offener sowie aktiv oder passiv belüfteter Hauben an.

  • I5 - Was ist bei Augen- und Gesicht-PSAgS anders als bei Industrie-PSA

    Augen- und Gesicht-PSAgS müssen zusätzliche Anforderungen zum Schutz gegen die extrem hohe Hitze des Störlichtbogens und der durch das Plasma erzeugten elektromagnetischen Strahlung erfüllen. Hierzu bedarf es besonderer technischer Lösungen, die ihre Schutzfähigkeit durch aufwendige und teure Prüfungen bestätigen müssen.

  • I6 - Bietet ein einfacher Augen- und Gesichtsschutz aus 1,5 mm dickem, klaren Polycarbonat einen ausreichenden Schutz gegen Störlichtbögen?

    Nein, nur Augen- und Gesichtsschutz mit Störlichtbogen-Zertifizierung der Störlichtbogenschutzklassen APC 1 oder APC 2 bietet einen ausreichenden Schutz.

    Ein qualitativ hochwertiger aus z.B. aus 1,5 mm dickem Polycarbonat gefertigter Augen- und Gesichtsschutz, kann durchaus einem Störlichtbogen mechanisch standhalten. Ohne zusätzliche technische Maßnahmen reicht er jedoch in der Regel nicht aus, um vor der extrem intensiven elektromagnetischen Strahlung eines Störlichtbogens zu schützen.

    Ein Störlichtbogen setzt Strahlung frei sowohl im sichtbaren Spektrum, aber auch in dem für den Menschen unsichtbaren ultravioletten (UV) und infraroten (IR) Spektralbereich. Ohne angemessenem Schutz (Filter) führt diese Strahlung unweigerlich zu schwersten Verbrennungen oder sogar dem Verlust des Augenlichts.

    So wie das sichtbare Licht kaum geschwächt eine Scheibe durchdringen kann, ohne diese zu beschädigen, können ggf. auch für den Menschen unsichtbare UV- oder IR-Strahlung einen Augen- und Gesichtsschutz durchdringen und erst im Auge oder im Gesicht absorbiert werden.

  • I7 - Ist es im Falle eines Störlichtbogen-Unfalls nicht ausreichend, einfach den Kopf zur Seite zu drehen?

    Nein.

    Die Wirkungen des Störlichtbogens treten unmittelbar ein. Sowohl die vom Störlichtbogen erzeugte Hitzewelle, als auch die Druckwelle erreichen den ungeschützten Kopf bereits nach 10 bis 15 Millisekunden. Die Geschwindigkeit mit der sich elektromagnetischen Strahlung durch den Raum bewegt ist die Lichtgeschwindigkeit, also fast 300.000 km/s. Damit erreicht die elektromagnetische Strahlung den Kopf quasi sofort. Ein Ausweichmanöver ist daher weder realistisch noch wirksam.

  • I8 - Wann muss eine Augen- und Gesicht-PSAgS ausgetauscht werden?

    In der Herstellerinformation ist angeben, wann eine Augen- und Gesicht-PSAgS ausgetauscht werden muss. Das Produkt ist mit dem Herstellungsdatum gekennzeichnet.

    Augen- und Gesichtsschutz gegen Störlichtbögen (PSAgS) besteht in der Regel aus speziell behandelten Kunststoffen. Diese Kunststoffe altern im Laufe der Zeit durch UV-Strahlung (z. B. Tageslicht), chemische Einwirkungen (z. B. Öle, Fette oder Reinigungsmittel) sowie mechanische Belastungen. Dadurch können die Materialeigenschaften und damit die Schutzwirkung beeinträchtigt werden.

    Aus diesem Grund sind die vom Hersteller vorgegebenen Nutzungs- und Austauschfristen unbedingt einzuhalten. Unter ungünstigen Einsatzbedingungen kann ein früherer Austausch erforderlich sein.

    Eine Augen- und Gesicht-PSAgS sollte ausgetauscht werden, wenn sie aus größerer Höhe heruntergefallen ist, beispielsweise von einer Leiter oder einem Gerüst. Dies gilt auch dann, wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, da innere Materialschäden nicht immer sichtbar sind und die Schutzwirkung verloren gehen kann.

    Darüber hinaus sollten Sichtscheiben regelmäßig auf Kratzer und andere Oberflächenbeschädigungen geprüft werden. Auch feine Kratzer können Streulicht verursachen. Dieses wird häufig nicht unmittelbar wahrgenommen, kann jedoch die Augen stärker belasten, die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen und dadurch das Risiko von Fehlhandlungen erhöhen.

    Beschädigte, stark verkratzte oder gealterte Sichtscheiben sind daher rechtzeitig auszutauschen, um die Schutzwirkung sowie eine sichere Sicht dauerhaft sicherzustellen.

  • I9 - Kann ich eine Augen- und Gesicht-PSAgS nach einem Störlichtbogen-Unfall weiter nutzen?

    Nein, auf keinen Fall!

    Zum einen lassen sich die durch den Störlichtbogen erzeugten Verschmutzungen kaum ohne aggressive Reinigungsmittel, die dem Produkt schaden könnten, entfernen, zum anderen hat der Störlichtbogen mit hoher Wahrscheinlichkeit das Material und/oder die Oberflächen verändert oder abgenutzt.

    Darum muss eine Augen- und Gesicht-PSAgS in jedem Fall ersetzt werden - auch nach einem vermeintlich schwachen Störlichtbogen-Ereignis.

  • I10 - Manche Hersteller werben mit zusätzlichem Blendschutz, ist das sinnvoll?

    Ja, das kann durchaus sinnvoll sein, ist jedoch nicht normativ gefordert.

    Der grelle Lichtblitz eines Störlichtbogens kann zu einer Blendung führen, wodurch durch die temporäre Einschränkung des Sehvermögens die Flucht aus dem Gefahrenbereich erschwert werden würde.

  • I11 - Müssen der Helm und Augen- und Gesicht-PSAgS vom gleichen Hersteller sein?

    Nein, Hersteller von Augen- und Gesicht-PSAgS bieten in der Regel verschiedene Möglichkeiten ihre Produkte an verschiedenen Helmen zu befestigen. Hierbei muss der vom Hersteller der Augen- und Gesicht-PSAgS anzugebende Abstand zwischen Stirn und Visierscheibe bei der Auswahl geeigneter Kombinationen berücksichtigt werden.

    Hersteller, die Kopf-, Augen- und Gesicht-PSAgS als Set anbieten haben dies in der Regel auch zusammen prüfen und zertifizieren lassen. Das erleichtert die Entscheidung, ob Helm und Gesichtsschutz zusammenpassen.

    Hinzukommt, dass manche Set-Lösungen proprietär sind. Das bedeutet, dass sich der Helm eines Sets nicht mit einem Gesichtsschutzschild eines anderen Herstellers nutzen lässt – und umgekehrt.