Frage: Benötigen Kfz-Betriebe, die an Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten, einen automatischen externen Defibrillator (AED)?
Antwort: Bei elektrotechnischen Arbeiten ist ein Automatischer Externer Defibrillator (AED) grundsätzlich empfehlenswert, um entscheidende Zeit bei der Reanimation zu gewinnen. Zwingend vorgeschrieben ist der AED seitens der Berufsgenossenschaften nicht.
Der regelmäßige Umgang mit Hochvolttechnik kann als „Betriebsspezifische Gefahr“ gemäß DGUV Information 204-010 (ehemals BGI/GUV-I 5163) "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe" ein Anlass für die Anschaffung eines AED („"Defi") sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte berücksichtigt werden, welcher Art die ausgeführten Arbeiten sind. Regelmäßige Arbeit an geöffneten Akkumulatoren, unter Spannung stehenden Teilen oder an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen könnten Hinweise darauf sein, dass die Anschaffung eines AED für das Unternehmen sinnvoll ist. Die Organisation der Ersten Hilfe ist Sache des Unternehmers (DGUV Vorschrift 1, ehemals BGV A1), dieser ist verantwortlich.