• Bildcollage: Bailey-Brücke, eingetaucht im Verzinkungsbad (Feuerverzinken)

Themenfeld Feuerverzinken

Das Themenfeld "Feuerverzinken" spricht Betreiber und Hersteller von Feuerverzinkungsanlagen an.

Die Anzahl der Betreiber umfasst ca. 150 Betrieben in Deutschland an. Die meisten von ihnen sind im Industrieverband Feuerverzinken e. V. organisiert. Hinzu kommen noch diverse Hersteller von Verzinkungsanlagen.

"Feuerverzinken" (oder Stückverzinken) ist ein Verfahren, bei dem Überzüge aus Zink bzw. Eisen-Zink-Legierungen durch Eintauchen von vorbehandelten Werkstücken aus Stahl oder Guss in geschmolzenes Zink hergestellt werden (siehe auch DIN EN 1461 "Stückverzinken").

Arbeitsbereiche

Im Rahmen des Themenfeldes "Feuerverzinken" werden folgende Arbeitsbereiche betrachtet und Maßnahmen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgeleitet:

  • Vorbehandlungsverfahren:
    • Entfetten,
    • Beizen,
    • Spülen,
    • Trocknen,
    • Fluxen.
  • Feuerverzinken:
    • Schmelztauchverzinken
  • Nachbehandlung:
    • Abkühlen im Wärmebad,
    • Passivieren.

Hersteller wie auch Betreiber finden hier kompetente Partner, die sich ihrer Fragen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Feuerverzinken annehmen, und mit Ihnen pragmatische Lösungen erarbeiten. Als Hersteller werden Sie von uns über die Umsetzung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für galvanotechnische Oberflächenbehandlungsanlagen beraten. Als Betreiber beraten wir Sie über die in Ihrem speziellen Fall zu beachtenden Gefährdungen und bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Beratung von Betreibern und Unternehmern

Für den Betreiber wurde die ehemalige Sicherheitsregel "Feuerverzinkungsanlagen" (ZH1/411) im Rahmen der Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Schriften grundlegend anwenderbezogen umgearbeitet, und liegt als DGUV Information 209-086 "Stückverzinken" vor.
Besonders zu erwähnen sind hier die Regelungen zur Absturzsicherung am Zinkkessel, da diese von den allgemein üblichen Standardlösungen abweichen.

Die Expositionsbeschreibung "Gefahrstoffexposition beim Stückverzinken" unterstützt Betreiber und Unternehmer bei der Beurteilung inhalativer Gefährdungen nach der Gefahrstoffverordnung. Sie ergänzt für diese Gefährdungen die DGUV Information 209-086 "Stückverzinken" bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Beratung von Herstellern

Für die Hersteller zeigt sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit durch die Wahrnehmung des Beratungsauftrages bei der kompetenten Betreuung einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen.

Die gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Herstellern zeigt sich zum einen in den gemeinsamen Seminaren mit dem Industrieverband Feuerverzinken e. V., und zum anderen in der Teilnahme bei Sitzungen der verschiedenen Arbeitsgruppen des Industrieverbandes.

Normen

Für den Bau und die Ausrüstung von Anlagen zum Feuerverzinken gibt es die europäische Norm EN 746 "Thermoprozessanlagen", die aus insgesamt acht Teilen besteht. Je nach Ausführung der Anlage sind jeweils mehrere Normteile zu berücksichtigen.

Im einfachsten Fall sind dies folgende Normteile:

Teil 1 "Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Thermoprozessanlagen"
Teil 2 "Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme"
Teil 4 "Besondere Sicherheitsanforderungen an Feuerverzinkungsanlagen".

Kontakt

Dr. rer. nat Andreas Voßberg
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Tel.: +49 6131 802-11938

Andere Vorschriften und Regeln

Europäische Norm DIN EN 746 "Thermoprozessanlagen"
Teil 1 "Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Thermoprozessanlagen"
Teil 2 "Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme"
Teil 4 "Besondere Sicherheitsanforderungen an Feuerverzinkungsanlagen"