Verbesserung der Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten – Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze für erfolgreiche außerbetriebliche und innerbetriebliche Maßnahmen
Die Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb hängt hauptsächlich von der personellen Auswahl, der Qualifizierung, der Motivation der Sicherheitsbeauftragten und nicht zuletzt von der Arbeitsschutzpolitik des jeweiligen Unternehmens ab. Daneben sind u.a. auch die angebotenen Hilfsmittel, die Qualität der vorhandenen Literatur und der Umgang der Aufsichtspersonen mit den Sicherheitsbeauftragten während der Betriebsbegehungen weitere Einflussfaktoren. All diese und weitere Handlungsfelder bieten Potential und zum Teil auch bereits gute Beispiele, um die Wirksamkeit der Sicherheitsbeauftragten zu gewährleisten.
Ziel des Projektes war, die Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden praktische Ansätze, Beispiele guter Praxis und Wirkungsdefizite (außer- und innerbetrieblich) gesammelt, aufbereitet und dargestellt. Da in der betrieblichen Praxis allerdings auch zum Teil erhebliche Wirkungsdefizite zu beobachten sind, waren auch die Ursachenanalyse und der Abbau dieser Wirkungsdefizite wichtige Bestandteile des Projektes.
Im Rahmen des Projektes wurden durch das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV auch über 1600 Sicherheitsbeauftragte befragt. Die Ergebnisse der Umfrage erlauben einen spannenden Einblick in die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten und geben darüber hinaus wichtige Hinweise zur Verbesserung von deren Wirksamkeit.
Aus den Ergebnissen des Projekts können nun in weiteren Schritten Handlungsoptionen für die Betriebe, für die Sicherheitsbeauftragten selbst sowie für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abgeleitet werden. Der Abschlussbericht (PDF, 178 kB, nicht barrierefrei) des Projektes ist auf der Seite des Sachgebiets abrufbar.
Leitfaden zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Bereich
In § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Durch die 2014 in Kraft getretene neue DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ergaben sich Änderungen bei der Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen. Das Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte hat parallel einen Leitfaden für die Bestellstaffeln in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes erarbeitet, die dessen Besonderheiten berücksichtigt.
Sibe-Schrift als DGUV Information
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) übernehmen eine wichtige Rolle, damit in den Betrieben sicher und gesund gearbeitet werden kann. Die Unternehmensleitungen bestellen Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates. Im Projekt "Sibe-Schrift als DGUV Information" ist die DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" erstellt worden, in der über die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten, Vorgehensweisen und Lösungsmöglichkeiten im Betrieb informiert wird. Der Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes hat die vom Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte entwickelte Schrift im Oktober 2017 beschlossen. In Kürze wird die Druckfassung über die Publikationsdatenbank der DGUV beziehbar sein. Einige bisherige Schriften zu Sicherheitsbeauftragten sollen zeitgleich zurückgezogen werden.