Nanotechnologie

Bild: © JayJay

Die Nanotechnologie gilt als Zukunftstechnologie mit einem hohen Markt- und Beschäftigungspotenzial für den Standort Deutschland. Mit der zunehmenden Anwendung dieser neuen Verfahren und Materialien in den Betrieben stellen sich Fragen nach Chancen und Risiken.

Wie das Beispiel grüne Gentechnologie zeigt, kann es für den Erfolg einer neuen Technologie entscheidend sein, Aspekte der Sicherheit für Mensch und Umwelt rechtzeitig aufzuarbeiten, transparent zu machen und zu kommunizieren. Dieser Aufgabe hatte sich die NanoKommission der deutschen Bundesregierung angenommen. Im Rahmen des nationalen NanoDialogs wurden zwei Berichte mit Empfehlungen veröffentlicht. Kernbestandteil ist das Prinzipienpapier (PDF, 891 kB, nicht barrierefrei) für einen verantwortlichen Umgang mit Nanomaterialien.

Im Arbeitsschutz gilt es, unter voller Nutzung der Chancen den Schutz der Beschäftigten vor möglichen Risiken zu gewährleisten. Dabei empfiehlt es sich, den Arbeitsschutzgedanken bereits bei der Etablierung von Nanotechnologien in den Betrieben zu verankern. In ihrem Positionspapier (PDF, 32 kB, nicht barrierefrei) hat die DGUV die Empfehlungen der NanoKommission aufgegriffen und ihre Handlungsfelder für zielgerichtete Prävention festgelegt. Das Positionspapier wurde 2018 fortgeschrieben (PDF, 227 kB, nicht barrierefrei) . Trotz vorhandener Wissenslücken über die vielfältigen Eigenschaften von Nanomaterialien verfügen die Institutionen und Fachleute der Unfallversicherung über reichhaltige Erfahrungen in der Erkennung und Vermeidung von Risiken bei Expositionen gegenüber Feinstaub und ultrafeinen Partikeln. Auf dieser Basis lassen sich auch für Nanopartikel Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze ableiten. Hinweise gibt die BGI/GUV-I 5149 „Nanomaterialien am Arbeitsplatz“. Weitere Informationen zu ultrafeinen Stäuben und Nanopartikeln gibt es im Portal des IFA.

Vorrangiges Bestreben ist es, das vorhandene Wissen für die betriebliche Praxis aufzuarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt es, sich im Sinne des Arbeitsschutzes im Einklang mit nationalen und internationalen Initiativen in die weitere Entwicklung und Klärung der offenen Fragen einzubringen.


Ansprechpartner

Ansprechpartner

Dr. rer. nat. Robert Kellner
Hauptbteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Vorschriften und Regeln"
Telefon: +49 30 13001-4527

Dr. Renate Beisser
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Bereichsleitung: Gefahrstoffexposition - Messtechnik und Bewertung
Tel.: +49 30 13001-3310