UV Recht & Reha Aktuell 07/2024 vom 01.08.2024

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0401 - 0404 Kostenübernahme eines nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens auch dann zu übernehmen, wenn ein solches gar nicht hätte eingeholt werden dürfen – unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht führt zur Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse – Beschluss des Bayerischen LSG vom 17.04.2024 – L 17 U 40/24 B – DOK 187
0405 - 0414 Unaufgefordertes Anheben eines Motorrades nach selbst verursachtem Anprall – Fraktur des 4. Lendenwirbelkörpers – zwei getrennt voneinander zu beurteilende Ereignisse – Anstoß an das Motorrad mit PKW ist kein geeigneter Mechanismus die Fraktur des 4. Lendenwirbelkörpers der Klägerin zu verursachen – beim Aufrichten des Motorrades Arbeitsweg nicht nur geringfügig unterbrochen – kein Versicherungsschutz als Wie-Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII – Handlungstendenz der Klägerin aus-schließlich darauf gerichtet ihrer aufgrund der vorhergegangenen Schädigungshandlung bestehenden zivilrechtlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen – es fehlt an der erforderlichen fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung – zudem fehlen des wirklichen oder mutmaßlichen Willens – keine Anhaltspunkte dafür, dass das sofortige Anheben im Interesse des Fahrzeughalters war – Urteil des Thüringer LSG vom 19.10.2023 – L 1 U 631/22 – DOK 312
0415 - 0424 Unfall beim Verbringen des Kindes zu einem gemeinsamen Treffpunkt anderer Schulkinder – kein Verbringen des Kindes wegen der Berufstätigkeit in fremde Obhut i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII – die Sicherheitsinteressen der Tochter sind als eigenwirtschaftlich im unfallversicherungs-rechtlichen Sinne zu werten – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.02.2024 – L 10 U 3232/21 – DOK 372.61
0425 - 0431 Freiwillig gesetzlich Versicherter begehrt ein höheres Krankengeld von der Krankenversicherung – die vom Kläger erzielten unregelmäßigen Zulagen (hier in Höhe von 15 %) sind nicht dem Regelentgelt hinzuzurechnen – kein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) – es ist ein anderer Regelungsgegenstand betroffen, als bei den vom Versicherten zum Vergleich herangezogenen Bereichen (Berechnung der Geldstrafe im Strafverfahren, Unterhaltszahlungsberechnung, Einkommenssteuerberechnung) – Berechnungsvorgabe des § 47 SGB V dient auch dem Zweck, den Leistungsbezieher während der Arbeitsunfähigkeit nicht besser zu stellen als beim Bezug von Entgelt – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2023 – L 5 KR 3231/21 – DOK 432