Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sifa-Lernwelt mit den einzelnen Bereichen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist die zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterstützung und Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) bietet Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Kurssystem an. Im IAG gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang. Im Unternehmen sind aber die Bestellvoraussetzungen zu beachten.

Der Ausbildungslehrgang ist im eigentlichen Sinne keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern setzt auf einer beruflichen Ausbildung und beruflicher Erfahrung auf. Es gibt keinen Beruf „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, sondern eine Berufung in diese Aufgabe durch die Unternehmensleitung in Form einer schriftlichen Bestellung. Vor der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen sich Arbeitgebende davon überzeugen, dass die zu bestellende Person über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.

Die sicherheitstechnische Fachkunde umfasst drei Teile:

  • Basisqualifikation (Techniker/Technikerin, Meister/Meisterin oder Ingenieur/Ingenieurin)
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • und den erfolgreichen Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Kontakt

Dr. Carola Kästner

Organisation
Sonja Oesen und Susann Bothe

Sifa-Lehrgang Download 2024

Informationsveranstaltung

Das IAG bietet von 13:00-15:00 Uhr zu folgendem Termin eine Online-Info-Veranstaltung zu den Sifa-Ausbildungslehrgängen, die vom IAG angeboten werden, an:

05.11.2024

Zugang zur Online-Info-Veranstaltung hier.