abgeschlossen 03/2002
Im Jahre 2001 wurde wiederholt über mögliche Gesundheitsgefahren aufgrund gesundheitsschädigender Tonerinhaltsstoffe beim Betrieb von Laserdruckern berichtet. Die Öffentlichkeit reagierte darauf verunsichert. Das Ziel des Projektes bestand darin, unter Verwendung gebräuchlicher Laserdrucker die beim Druckbetrieb tatsächlich auftretenden Emissionen an Tonerstäuben (alveolengängige (A)- und einatembare (E)-Staubfraktion), aromatischen Kohlenwasserstoffen und Ozon festzustellen. Weiterhin sollten die in den Tonern enthaltenen Metalle analysiert werden. Aus den Ergebnissen sollten Schlussfolgerungen in Bezug auf die beim Betrieb von Schwarz-Weiß-Laserdruckern möglichen Gesundheitsgefahren gezogen werden und ggf. entsprechende gerätetechnische Verbesserungen bei den Herstellern angeregt werden.
Für insgesamt acht Laserdrucker führender Hersteller wurden folgende Parameter erhoben: Freisetzung von E- und A-Staub, Freisetzung aromatischer Kohlenwasserstoffe, Freisetzung von Ozon, toxikologisch relevante Effekte im Leuchtbakterientest sowie Gehalte an verschiedenen Metallen in den Tonerproben. Die Untersuchungen zum Emissionsverhalten wurden im Dauerbetrieb in einer geschlossenen Prüfkammer (Volumen ca. 9 m³) unter ähnlichen Bedingungen durchgeführt wie bereits im Projekt 7005 "Gesundheitliche Bewertung von Farbtonern".
Die Ergebnisse beziehen sich auf Tonerstaub, Ozonbildung und flüchtige organische Verbindungen (TVOC). Die untersuchten Schwarz-Weiß-Laserdrucker setzten während des Druckvorganges keinen Tonerstaub in Mengen oberhalb der Nachweisgrenzen der verwendeten Messverfahren frei. Die Nachweisgrenzen liegen bei 0,6 mg/m³ (GSP 10) und 0,16 mg/m³ (VC 25 G). Nickel und Cobalt konnten bei keiner der vier untersuchten Tonerproben oberhalb der Messgrenzen des verwendeten Verfahrens nachgewiesen werden. Diese Messgrenzen lagen bei den drei eisenhaltigen Tonern bei 0,010 Masse-% für Nickel bzw. 0,020 Masse-% für Cobalt sowie bei dem eisenfreien Toner bei 0,002 Masse-% für Nickel und Cobalt. Auch Zinn, das in Form zinnorganischer Verbindungen möglicherweise in Tonern enthalten ist, konnte nicht oberhalb der Nachweisgrenze festgestellt werden. Die Nachweisgrenze für Zinn lag für die drei eisenhaltigen Toner bei 0,040 Masse-% und für den eisenfreien Toner bei 0,020 Masse-%. Bei einer möglichen Aufnahme dieser Metalle über die Atemwege ergeben sich unter Berücksichtigung der o. g. Nachweisgrenze für die Staubfreisetzung (0,16 mg/m³) für die untersuchten Toner maximal mögliche Konzentrationen von 0,000016 mg/m³ Nickel, 0,000032 mg/m³ Cobalt sowie 0,000048 mg/m³ Zinn. Die Ozonbildung durch Laserdrucker ist heute kein Problem mehr. Viele Geräte arbeiten bereits mit völlig ozonfreier Technologie. Unter den untersuchten Geräten befand sich nur eines, welches Ozon in einer Konzentration von 18 ppb freisetzte. Dieser Wert liegt weit unterhalb des gültigen Luftgrenzwertes sowie anderer Beurteilungswerte bei einer achtstündigen Exposition. Flüchtige organische Verbindungen (TVOC) werden von allen Laserdruckern in unterschiedlichen Mengen freigesetzt. Die freigesetzten Mengen betragen jedoch bei allen untersuchten Geräten nur einen Bruchteil der gültigen Luftgrenzwerte bei einer achtstündigen Exposition. Die von den Laserdruckern emittierten Benzolmengen liegen im Bereich der allgemeinen Benzol-Umweltbelastung. Da für die krebserzeugende Wirkung des Benzols kein Schwellenwert angegeben werden kann, sind die Gerätehersteller gleichwohl aufgefordert, die Gerätetechnologie so weiterzuentwickeln, dass möglichst gar kein Benzol mehr emittiert wird. Zwei der acht untersuchten Laserdrucker zeigen, dass dies möglich ist.
Verwaltungen
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Schlagworte:Arbeitsumwelt (Belastungen, Gefährdungen, Expositionen, Risiken), Exposition, Gerätesicherheit
Weitere Schlagworte zum Projekt:Arbeitsumwelt, Gerätesicherheit, Toxikologie, Emissionen aus Schwarz-Weiß-Laserdruckern, Stäube, Gase, Toxizität