ZED Newsletter November 2024

20.11.2024

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Bild: Michael Hüter Michael Hüter/ DGUV

Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,

wir freuen uns, Sie wieder über Neuigkeiten und interessante Updates informieren zu können. Hierzu zählen diesmal eine verbesserte Nutzerverwaltung, die Aktualisierung unserer Gefahrstoffliste und eine Änderung der Gefahrstoffverordnung, die auch das Expositionsverzeichnis berührt. Darüber hinaus haben wir auch noch einen Veranstaltungshinweis für Sie.

Um Ihnen die Verwaltung und Organisation der Benutzer/-innen zu erleichtern und diese auch sicherer zu machen, werden wir voraussichtlich Anfang 2025 folgende Änderungen an der Nutzerverwaltung der ZED vornehmen:

  • Werden künftig neue Nutzende angelegt, müssen die Hauptnutzenden kein Initialpasswort mehr vergeben. Die neu angelegten Nutzenden erhalten stattdessen per E-Mail einen Link zur eigenständigen Einrichtung ihres Passworts, der 24 Stunden gültig ist.
  • Vorhandene Nutzende können künftig mittels Drag & Drop innerhalb der Unterfirmen verschoben werden, wenn sich die entsprechenden Berechtigungen bzw. Zuständigkeiten ändern.

Wie in unserer E-Mail vom 14.06.2024 an alle Nutzenden angekündigt, wurden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert. Demnach werden seitdem inaktive Konten nach drei Jahren gelöscht. Dies betrifft aber ausschließlich die Daten der Nutzenden – alle Angaben der erfassten Beschäftigten bleiben davon unberührt und gemäß unserer Datenschutzerklärung weiterhin erhalten. Selbstverständlich werden die Nutzenden vor der Löschung mit einer Frist von einem Monat von uns informiert. Zuvor erfolgt bereits eine Benachrichtigung bei einer Inaktivität von 21 Monaten.

Mit diesen neuen Funktionen können Sie die Nutzerverwaltung effizienter gestalten und wir können Ihre Daten noch besser schützen.

Darüber hinaus haben wir die Gefahrstoffliste aktualisiert, die in der ZED zur Auswahl hinterlegt ist. Ergänzt wurden u. a. viele Produkte der Rohöldestillation, zudem wurden die Bezeichnungen einiger bereits hinterlegter Stoffe um Alternativnamen erweitert.

In Kürze werden wichtige Änderungen der Gefahrstoffverordnung erwartet. Dies wird auch das Expositionsverzeichnis betreffen. Der derzeitige §14 entfällt in der bisherigen Form und alle Bestimmungen bzgl. des Expositionsverzeichnisses sind nun in §10a zu finden. Folgende Punkte sind hierbei besonders relevant:

  • Eine Einwilligung der Beschäftigten zur Aufnahme in der ZED ist nicht länger notwendig.
  • Expositionen gegenüber reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A/B müssen aufgenommen werden mit einer Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren. Diese Stoffe werden zeitnah wie alle anderen bisherigen Gefahrstoffe in der ZED zur Auswahl stehen.
  • Die Aufbewahrungsfrist der Expositionen mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A/B beträgt nun nicht mehr 40, sondern mindestens 40 Jahre.

Weitere Änderungen können Sie unserem Informationsblatt (PDF, 160 kB, barrierefrei) entnehmen.

Zu guter Letzt freuen wir uns, Sie über die kommende Online-Veranstaltung informieren zu können: Der GDA-Gefahrstoff-Check – Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen – Ihre Fragen, unsere Antworten

Zu Beginn der Veranstaltung stellen wir Ihnen kurz den Gefahrstoff-Check der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Informationstool rund um das Thema "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" vor.

Ihre Fragen sollen bei dieser kostenfreien Online-Veranstaltung allerdings im Mittelpunkt stehen. Daher können Sie diese bereits bei der Anmeldung einreichen (weitere Infos dazu in Ihrer Buchungsbestätigung). Darüber hinaus stehen Ihnen an dem Tag Expertinnen und Experten für Ihre Fragen zur Verfügung.

Datum: 14. Februar 2025
Uhrzeit: 10:00 - 13:00 Uhr

Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und melden Sie sich an.

Wir freuen uns, Sie auch weiterhin mit Themen rund um die ZED auf dem Laufenden zu halten.

Mit besten Grüßen

Ihr Team der ZED

Kontakt

Team der ZED

Tel.: +49 30 13001-3107
Fax: +49 30 13001-38001


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