Betriebsanweisung

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Eine Betriebsanweisung ist eine verbindliche schriftliche Anordnung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie dient dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt. Nach Gefahrstoff-, Biostoff- und Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber den Beschäftigten die Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit in verständlicher Form und Sprache an geeigneter Stelle in Arbeitsplatznähe zugänglich zu machen.

Als Basis für die Erstellung der Betriebsanweisung dienen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind arbeitsplatzspezifische Gegebenheiten, besondere Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen sowie mögliche Betriebsstörungen zu berücksichtigen. Die Betriebsanweisung muss entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung aktualisiert und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Sie gliedert sich in folgende Punkte:

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung

Im Sinne der Verständlichkeit sollten nur solche Anweisungen und Verhaltensregeln aufgenommen werden, die für das sichere Arbeiten an dem speziellen Arbeitsplatz notwendig sind und auf die die Beschäftigten reagieren und Einfluss nehmen können.

Im Downloadbereich finden Sie Musterbetriebsanweisungen, die unterschiedliche Gefährdungen bei Tätigkeiten an Frachtcontainern berücksichtigen. Diese Musterbetriebsanweisungen müssen Sie in jedem Fall auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten anpassen und eventuell ergänzen. Aus diesem Grund sind sie als bearbeitbare Word-Dokumente hinterlegt.


Weitere Informationen

Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933