Wer anderen Menschen aus einer Notlage hilft, ist dabei gesetzlich unfallversichert. Ob Heilbehandlung, Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen und sogar bei Sachschäden – die Unfallversicherung springt ein. Eine kleine Karte leistet dabei große Hilfe.
Menschen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not anderen zu Hilfe kommen oder sie aus erheblicher Gefahr für Gesundheit retten, sind dabei gesetzlich unfallversichert. Das können beispielsweise Erste-Hilfe-Leistungen bei Straßenverkehrsunfällen, einem Brand oder auch bei Naturkatastrophen sein.
Dieser Versicherungsschutz ist in der Bevölkerung wenig bekannt, eine Aufklärung im Vorfeld ist schwierig. Wer weiß schon, wann er zum Helfenden wird. Auch sind Ersthelfende einer Extremsituation ausgesetzt, die oft emotional aufwühlend ist. Aufklärung über die Leistungen der Unfallversicherung ist in dieser Situation schlecht möglich. Hier kommt eine kleine Karte ins Spiel. Sie wurde von der Unfallkasse Berlin ins Leben gerufen und von der Großzahl der Bundesländer adaptiert. Die Karte der Ersthelfenden ist kompakt wie eine Visitenkarte. Sie weist auf den Versicherungsschutz bei Hilfeleistungen und den Kontakt zum zuständigen Unfallversicherungsträger hin. Übergeben wird sie von Multiplikatoren wie der Feuerwehr, Polizei oder der Notfallseelsorge. Denn diese treffen Hilfeleistende am Unfallort als Erste an und können einschätzen, ob die helfende Person selbst Hilfe benötigt.
Das Konzept hat Erfolg: Kamen Unfallmeldungen von Hilfeleistenden vorher eher über Umwege zu den Unfallkassen, erreichen sie diese nun zunehmend direkt. Auch hat die kleine Karte die Vernetzung der Unfallversicherung mit Polizei, Feuerwehr und anderen Akteuren und Akteurinnen verbessert. Die Karte erleichtert die Kontaktaufnahme mit den Ersthelfenden. Zudem enthält sie einen Dank. Denn auch wenn es die gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung gibt, ist es eine wertschätzende Geste, sich für den Einsatz zu bedanken.
Informationen der Unfallkasse Berlin zur Karte der Ersthelfenden
Informationen zum Versicherungsschutz von Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind