Die Pandemie hat auch 2021 das Versicherungsgeschehen der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt. Das zeigen die neu veröffentlichten vorläufigen Zahlen deutlich. Die hohe Zahl der anerkannten Berufskrankheiten aufgrund von COVID-19 sticht besonders hervor.
Im vergangenen Jahr wurden 226.611 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2020. Bei rund 67 Prozent davon, genau 152.173 Anzeigen, wurde der Verdacht auf eine berufliche Infektion mit Covid-19 angezeigt. Diese Infektion als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus auch bei Versicherten, die während ihrer Tätigkeit einer vergleichbaren Infektionsgefahr ausgesetzt sind. In allen anderen Berufsgruppen kann eine Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Bei den Anerkennungen aller Berufskrankheiten insgesamt verdreifachte sich der Wert gegenüber 2020 auf insgesamt 123.228 anerkannte Berufskrankheiten. Bei etwa 100.000 dieser Fälle handelte es sich um eine COVID-19-Erkrankung.
Infektion dokumentieren
"Die überwiegende Mehrheit der COVID-19-Erkrankungen hat keine schweren Verläufe. Dazu trägt auch ein aktueller Impfschutz bei", erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wichtig ist es, die Erkrankung nachzuweisen und zu dokumentieren, damit sie als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Der Nachweis geht am sichersten mit einem PCR-Test. Das Ergebnis sowie die Umstände der Infektion während der versicherten Tätigkeit sollten zudem im Verbandbuch bzw. Meldeblock des Betriebs oder der Bildungseinrichtung eingetragen werden – wenn sie nicht bereits als Arbeitsunfall oder als Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet wurden.
Herausforderung Long-COVID
Eine COVID-19-Erkrankung kann langwierige Folgen haben. Das ist für die Betroffenen, aber auch für das ärztliche Personal, eine große Herausforderung. Da die Beschwerden beim Long- oder Post-COVID-Syndrom sehr unspezifisch sind, ist ein interdisziplinärer Ansatz zur Diagnostik und Behandlung sehr wichtig. "Wir werden unsere Versicherten weiterhin bestmöglich bei der Genesung unterstützen. Dazu trägt das Post-COVID-Programm der BG Kliniken bei, welches Beratung, Diagnostik, stationäre Rehabilitation und ambulante Nachbetreuung umfasst", erläutert Hussy.
Auch wenn die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu großen Teilen aufgehoben worden sind, die Betriebe sind weiterhin dafür verantwortlich, ihre Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nun stärker eigenverantwortlich festlegen, welche Maßnahmen dafür geeignet sind. "Wir müssen weiter vorsichtig sein, denn auch Infektionen mit mildem Verlauf können Langzeitfolgen nach sich ziehen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei", bekräftigt Hussy.
Am 13. und 14. Mai 2022 stehen beim medizinisch-juristischen Kongress Berufskrankheiten und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen sowie deren Prävention im Mittelpunkt. Es geht unter anderem um die Rehabilitation bei Post- und Long-COVID sowie die Weiterentwicklung des Rechts der Berufskrankheiten. Die BK-Tage finden als hybride Veranstaltung statt.