Antrag

Wie wird ein Institutionskennzeichen (IK) beantragt?

Ein IK kann nur schriftlich bei der ARGE·IK beantragt werden. Die Beantragung kann mit dem zum Download des bereitgehaltenen Erfassungsbeleg IK (PDF, 154 kB, nicht barrierefrei) oder auch formlos erfolgen und ist kostenlos. Die Übermittlung des Antrags kann per Post, Fax oder Email erfolgen. Wird der Antrag per Fax oder Email übermittelt, ist die Übersendung des Originals per Post nicht erforderlich.

Bei der formlosen Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Name bzw. Firmenname und Name des Inhabers
  • Anschrift
  • Berufs- bzw. Branchenbezeichnung
  • Bankverbindung (Bankleitzahl, Konto-Nummer, BIC, IBAN und Kontoinhaber)
  • evtl. Telefon-Nummer
  • evtl. Mobil-Nummer
  • evtl. Fax-Nummer
  • bei Gesellschaften (z.B. GmbH, GbR) evtl. Handelsregister-Nr., Sitz des Amtsgerichts und Geschäftsführer bzw. die Namen der Gesellschafter
  • Unterschrift des Antragstellers (zwingend erforderlich)
Bei Neuvergaben wird der Antrag nach Eingang in der ARGE·IK bearbeitet und es erfolgt ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nach unterschriebener Rücksendung dieses Schreibens ergeht die schriftliche Mitteilung des IK sowie die Weiterleitung des IK an die beteiligten Träger.

Die Weiterleitung der Daten erfolgt wöchentlich an die Träger der Sozialversicherung.

Hinweis: Das IK kann vor Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. der Praxiszulassung beantragt werden.

Wie wird eine Änderung der gespeicherten Daten beantragt?

Änderungen können ebenfalls nur schriftlich beantragt werden. Für die Bearbeitung werden folgende Daten benötigt:

  • Institutionskennzeichen
  • Name des IK-Inhabers
  • neue Daten sowie bei einer Namens- oder Adressänderung eine Legitimation z.B. eine Meldebescheinigung oder einen amtlichen Nachweis
  • Unterschrift des Antragstellers (zwingend erforderlich)

Wo kann ein IK oder eine Änderung beantragt werden?

ARGE·IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Fax: +49 30 13001-1350