Ein IK kann nur schriftlich bei der ARGE·IK beantragt werden. Die Beantragung kann mit dem zum Download des bereitgehaltenen Erfassungsbeleg IK (PDF, 154 kB, nicht barrierefrei) oder auch formlos erfolgen und ist kostenlos. Die Übermittlung des Antrags kann per Post, Fax oder Email erfolgen. Wird der Antrag per Fax oder Email übermittelt, ist die Übersendung des Originals per Post nicht erforderlich.
Bei der formlosen Beantragung werden folgende Daten benötigt:
Die Weiterleitung der Daten erfolgt wöchentlich an die Träger der Sozialversicherung.
Hinweis: Das IK kann vor Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. der Praxiszulassung beantragt werden.
Änderungen können ebenfalls nur schriftlich beantragt werden. Für die Bearbeitung werden folgende Daten benötigt:
ARGE·IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Fax: +49 30 13001-1350
E-Mail
ARGE·IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-1340
Fax: +49 30 13001-1350
info@arge-ik.de