Die Maschinenverordnung wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht eine Stichtagsregelung vor, d.h., dass bis zum 19.1.2027 ausschließlich die Maschinenrichtlinie durch die Hersteller anzuwenden ist.
Ab dem 20.1.2027 gilt nur noch die Maschinenverordnung. Es gibt keine Übergangsphase, in der wahlweise einer der beiden Rechtstexte angewandt werden kann.
Konformitätserklärungen können datiert zeitgleich auf die Richtlinie, als auch auf die Verordnung verweisen, wenn das Produkt technisch den Anforderungen entspricht.
Im Schaubild 1 ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenverordnung für Anhang 1, Teil A dargestellt, im Schaubild 2 für Anhang 1, Teil B.
Text der Verordnung:
Kurz und kompakt: die wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenverordnung im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie: