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Gebrauchte Maschinen fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen:
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Maschinen, die erstmals in den EWR eingeführt werden, müssen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen, auch wenn
sie gebraucht sind.
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Gebrauchtmaschinen, die bei einem Umbau wesentlich verändert wurden, gelten als neue Maschinen. Ob eine umgebaute
Maschine als wesentlich verändert anzusehen ist oder nicht, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Eine Hilfestellung
gibt das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen", das in der DGUV Test-Information 13
nachzulesen ist.
Kauft ein Betrieb eine gebrauchte Maschine oder baut eine Maschine um, muss er sich vor dem erneuten Einsatz vergewissern, dass die Maschine die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt.
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