1 Was ist eine radioaktive Quelle?
Gemäß §3 des Strahlenschutzgesetzes sind radioaktive Stoffe alle Stoffe, die ein Radionuklid oder mehrere Radionuklide enthalten und deren Aktivität oder spezifische Aktivität oberhalb der Freigrenze nach den Regelungen dieses Gesetzes nicht außer Acht gelassen werden können.
Einfacher umschrieben bedeutet dies:
Radioaktive Quellen sind radioaktive Stoffe, die ionisierende Strahlung aussenden. Es gibt sehr viele verschiedene radioaktive Stoffe (Isotope) mit unterschiedlichen Eigenschaften und unterschiedlichem Gefahrenpotential. Dabei ist von entscheidender Bedeutung um welchen Stoff es sich handelt, welche Strahlenart er aussendet, wie hoch seine Aktivität ist und in welcher Weise wir in den Kontakt mit radioaktiven Stoff kommen. Die sogenannten "Aktivität" ist ein Maß für die Radioaktivitätsmenge und wird meist in der Einheit "Bq" (Becquerel) angegeben. In der Strahlenschutzverordnung ist im Hinblick auf das unterschiedliche Gefahrenpotential für die meisten in Industrie und Medizin verwendeten Isotope eine sogenannte Freigrenze angegeben. Unterhalb derer müssen auf Grund einer vernachlässigbar geringen Strahlenexposition keine weiteren Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Wie kann eine radioaktive Quelle erkannt werden?
Radioaktive Quellen oberhalb der Freigrenzen sind kennzeichnungspflichtig. Das rechts abgebildete Strahlenwarnzeichen ist auf diesen Stoffen anzubringen.
Fehlt diese Kennzeichnung, so ist für den Laien und ohne geeignetes Messgerät nur schwer zu erkennen, ob es sich bei dem Fund eines unbekannten Gegenstandes um eine radioaktive Quelle handelt.
3 Wo können radioaktive Quellen auftauchen?
Werden nicht mehr benötigte radioaktive Quellen nicht ordnungsgemäß entsorgt, so können diese beispielsweise im Müll oder auf Schrottplätzen gefunden werden und so unbeteiligte Personen gefährden. Es gibt aber auch Fälle, in denen unbeabsichtigt radioaktive Stoffe in Metallschmelzen und so in metallisches Rohmaterial gelangen (siehe Frage 5 "Kontaminierte Edelmetalle").
4 Was ist beim Fund radioaktiver Strahlenquellen zu beachten?
Grundsätzlich greift hier der § 168 der Strahlenschutzverordnung. Demnach ist beim Fund radioaktiver Stoffe nach § 3 des Strahlenschutzgesetzes, unverzüglich eine Mitteilung an die zuständige Behörde zu machen (atom- oder strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde der nach Landesrecht zuständigen Polizeibehörde). Eine Hilfestellung kann z. B. auch die DGUV-Information "Überwachung von Metallschrott auf radioaktive Bestandteile" mit der Nummer DGUV 209-029 geben (diese ist elektronisch frei verfügbar in derPublikations-Datenbank der DGUV).
5 Gibt es Informationen zum Thema "Kontaminierte Edelmetalle"?
Die Strahlenschutzverordnung verweist im § 169 darauf, dass derjenige, der Kenntnis erlangt oder vermutet, dass eine herrenlose Strahlenquelle eingeschmolzen oder auf sonstige Weise metallurgisch bearbeitet wurde, dies der Atom-oder strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde oder der für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen hat.
Der letzte größere Vorfall ereignete sich 2009. Das Bundesministerium für Umwelt hatte seinerzeit reagiert und in einer Pressemitteilung informiert:
6 Wie gelangt Radioaktivität in metallische Rohprodukte?
Es kommt weltweit – insbesondere in ärmeren Ländern - von Zeit zu Zeit immer mal wieder vor, dass radioaktive Quellen in Metallschmelzen gelangen und dann über den weltweiten Handel auch bis nach Deutschland gelangen. In den westlichen Industrienationen werden die einzuschmelzenden Ausgangsstoffe hinsichtlich möglicher Radioaktivität schon seit längerem überwacht.
7 Besteht bei kontaminierten Metallen eine Gefährdung für die Mitarbeiter?
Meist liegt die Aktivität zwar unterhalb der Freigrenze nach Strahlenschutzverordnung, sie kann aber auch oberhalb der sogenannten Freigabewerte liegen, d. h. dieses Material darf nicht weiter in den Handel gelangen. Es handelt sich also oft nicht um ein Arbeitsschutzproblem, sondern um ein Umweltschutzproblem. In Einzelfällen kann aber auch eine Gefährdung der Beschäftigten, die solches Material verwenden, nicht ausgeschlossen werden.
8 Dürfen kontaminierte Metalle weiterverarbeitet und in den Wirtschaftskreislauf gegeben werden?
Es wird hinsichtlich der Aktivität oder der Aktivitätskonzentration zwischen uneingeschränkter Freigabe, Freigabe und Freigrenze unterschieden. In der Anlage III der Strahlenschutzverordnung sind diese Werte für die gängigen Isotope aufgeführt. Im Einzelfall sollte man dies mit der zuständigen Behörde abklären, zumal die meisten Betriebe nicht über die erforderliche Messtechnik verfügen.
9 Wem muss ein solcher Fund gemeldet werden?
Der Fund muss der zuständige Behörde (atom- oder strahlenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde, welcher der nach Landesrecht zuständigen Polizeibehörde) gemacht werden.
10 Wo kann eine gefundene radioaktive Quelle abgegeben werden?
Dies sollte nach der erforderlichen Mitteilung an die Behörde mit dieser abgestimmt werden.
11 Kann eine radioaktive Quelle auch an einen Genehmigungsinhaber zur weiteren Verwendung abgegeben werden?
Nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.