Emotionale Inanspruchnahme

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen wird mit der Erneuerung einer Straße in einem Wohngebiet beauftragt, da die Straße einige Schlaglöcher aufweist. Die Straße wird für die Arbeitsvorbereitungen gesperrt. Kaum haben die Bauarbeiter der Sperrung begonnen, werden sie von einem wütenden Anwohner beschimpft: "Welcher Depp reißt die Straße auf und sperrt hier?". Der Polier antwortet im gleichen Ton und verweist auf den Auftrag zur Erneuerung der Straße, den sie von der Gemeinde hätten. Während der zu erledigenden Arbeiten herrscht feindselige Stimmung zwischen Anwohnerschaft und Bauarbeiter. Auch die Stimmung in der Baukolonne ist unter dem Eindruck der Auseinandersetzung angespannt. Einerseits wollen sie die Arbeit schnell fertig machen, um "da weg zu kommen", andererseits soll die Arbeit qualitativ hochwertig ausgeführt werden.


Mögliche Gefährdungen

Konflikte können Anspannung und Stress erzeugen. Durch das Ziel, die Arbeit an dieser Baustelle schnell zu beenden, kann die Konzentration der Mitarbeitenden beeinträchtigt und somit das Fehler- und Unfallrisiko erhöht werden. Langfristig kann ein unangemessener Umgang mit Konflikten zu physischer und psychischer Beeinträchtigung führen.


Schutzziele

Arbeit ist gut gestaltet, wenn Beschäftigte vor Anfeindungen und Beleidigungen durch andere Personen geschützt sind und Unterstützungs- und Bewältigungsmöglichkeiten im Umgang mit emotional belastenden Situationen bestehen. Die Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass sich die Mitarbeitenden sicher fühlen und uneingeschränkt ihrer Arbeit nachkommen können.


Beispielhafte Maßnahmen

In der Reihenfolge S-T-O-P soll geprüft werden, ob es passende Maßnahmen zum Schutz vor einer Gefährdung gibt.

Substitution

  • In diesem Beispiel wurden keine substituierenden Maßnahmen getroffen.

Technische Maßnahmen

  • In diesem Beispiel wurden keine technischen Maßnahmen getroffen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Das ausführende Unternehmen vereinbart mit dem Auftraggeber folgendes Vorgehen: Bereits drei Monate vor Baubeginn informiert die Gemeinde (= Auftraggeber der Maßnahme) alle Anwohnenden über einen Einwurfbrief über die Notwendigkeit der bevorstehenden Maßnahmen, stellt darin die ausführende Firma vor und benennt Ansprechpartner mit Kontaktdaten für Rückfragen. Der Einwurfbrief sollte eine Woche vor Baubeginn erneut versandt werden.
  • Zusätzlich werden um die Baustelle herum Hinweisschilder aufgestellt, die über Beginn, Ende und Art der Maßnahme informieren. Für wichtige Rückfragen werden auch dort Ansprechpartner mit Kontaktdaten genannt.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Die Mitarbeitenden verweisen auf die benannten Ansprechpartner und bitten um Kontaktaufnahme.
  • Den Mitarbeitenden werden Kommunikationstrainings angeboten.
  • Den Mitarbeitenden werden Trainings zum Stressmanagement angeboten.