Frage: Gilt die DGUV Information 200-005 (ehemals BGI/GUV-I 8686) auch für Boote?
Antwort: Im Anwendungsbereich der DGUV Information 200-005 steht nur "Fahrzeuge". Ausgenommen sind explizit "spurgeführte Fahrzeuge". In der ersten Ausgabe (Juni 2010) der DGUV Information 200-005 waren noch beispielhaft u. a. Personen-, Lastkraftwagen und Omnibusse genannt. Diese Aufzählung ist in der aktuellen Fassung (April 2012) entfallen. Der letzte Satz des Anwendungsbereiches lautet: "Für elektrotechnische Arbeiten an anderen Fahrzeugen, z. B. Sportbooten, kann diese Information sinngemäß angewendet werden."Das bedeutet weiterhin, dass die DGUV Information 200-005 sinngemäß bei der Gefährdungsbeurteilung vergleichbarer Fahrzeuge oder Arbeitsmittel hilfreich sein kann.