Turmdrehkrane sind definiert als Hebezeuge, bei denen frei hängende Lasten mit dem Tragmittel gehoben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegt werden können. Kennzeichnend für Turmdrehkrane ist der nahezu senkrechte Turm und der Ausleger. Turmdrehkrane sind bestimmungsgemäß für den Baubetrieb bemessen, sie werden am Verwendungsort entweder aus einzelnen Teilen zusammengesetzt oder als vollständige Einheit (Schnellmontagekran) auf die Baustelle verbracht und dort errichtet. Auch der Betrieb mit einem Schienenfahrwerk auf einer Gleisanlage ist nach Vorgaben des Herstellers möglich. Eine Besonderheit stellt der fahrbare Turmdrehkran dar- ein auf einem luftbereiften und angetriebenen Unterwagen (LKW) montierter Schnelleinsatzkran mit hochfahrbarer Kabine.
Turmdrehkrane können nach verschiedenen Merkmalen eingeteilt werden, z.B.:
Das Themenfeld beschäftigt sich mit den Gefährdungen beim Betrieb von Turmdrehkranen. Dabei werden insbesondere die Bedingungen bei der Aufstellung und beim Einsatz im Bereich von Baustellen berücksichtigt.
Das Themenfeld berät Betreiber, Vermieter und Hersteller sowie Beschäftigte im Umfeld von Kranen und bringt Aspekte des Arbeitsschutzes in Vorschriften und Normen ein.
Bei den schädigenden Betriebsbedingungen auf Baustellen kommt der regelmäßigen Prüfung durch Sachkundige und Sachverständige ein besonderer Stellenwert zu, das Themenfeld berät die Unternehmen z.B. zur Auswahl geeigneter Prüfer und zur Durchführung der Prüfungen. Das Themenfeld ist Ansprechpartner für die von der BG Holz und Metall für die Prüfung von Turmdrehkranen ermächtigten Sachverständigen und die in diesem Gebiet tätigen Sachkundigen.
Joachim Schulze
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Friedrich-Gerstlacher-Str. 15
71032 Böblingen
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