Seiten | Betreff |
0000 - 0000 | Inhaltsverzeichnis |
0024 - 0035 | Rechtmäßigkeit der Entziehung einer vorläufigen Rente – Reduzierung der MdE-Höhe um 10 v. H. bei gleichbleibenden Gesundheitsschäden – Besserung des Streckdefizits der verletzten Finger – Zuständigkeit des Rentenausschusses im Hinblick auf die Rentenentziehung nach § 36a SGB IV – erforderliche Anhörung wirksam im Widerspruchsverfahren nachgeholt, auch wenn der UV-Träger eine rechtzeitige Anhörung vor Erlass eines Rentenentziehungsbescheids mit Blick auf den drohenden Ablauf der Dreijahresfrist des § 62 Abs 2 SGB VII bewusst unterlassen hat – Weiterzahlung der Rente unter Beachtung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs stellt keine Weitergewährung im Sinne des § 62 Abs. 2 SGB VII dar – kein Anlass zu weiteren Ermittlungen – keine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes – Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2022 – L 17 U 228/16 – DOK 142.27:143.23:182.11:183.42:225.74:451:454:455 |
0036 - 0046 | Klage und Begehren einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Umschreibung einer britischen “Limited“ Gesellschaft in ein Einzelunternehmen nach deutschem Recht – Konsequenzen aus dem Brexit – auf die für EU-Mitglieder geltende Niederlassungsfreiheit und damit einhergehende Gründungstheorie könne sich die Gesellschaft und der Alleingesellschafter nicht mehr berufen – nach dem nunmehr maßgeblichen internationalen Gesellschaftsrecht gilt die modifizierte Sitztheorie – danach ist maßgebend der tatsächliche Verwaltungssitz, der bei den Antragstellerinnen in Deutschland liegt – da das deutsche Gesellschaftsrecht keine Ein-Personen-Personengesellschaft kennt, wachsen sämtliche Aktiva und Passiva der „Limited“ dem einzigen Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an – keine Umstände gegeben, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung begründen könnten – Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2022 – L 4 U 78/22 B ER – DOK 182.2:511.1:512.2:512.3 |
0047 - 0057 | Streit um die Höhe der Übergangsleistungen bei einer Berufskrankheit – Kläger begehrt vollen Minderverdienstausgleich über den gesamten 5-Jahres-Zeitraum – Zweck der Übergangsleistung ist präventiver Natur, er dient nicht zum konkreten Schadensersatz – auch § 2 Abs. 2 SGB I (möglichst weitgehende Verwirklichung sozialer Rechte) gebietet es nicht, den Präventionszweck der Übergangsleistungen hin zu einem konkreten Schadensersatz zu ändern – konkrete Umstände, die eine andere Ermessensausübung nahelegen könnten, liegen nicht vor – Urteil des Bayerischen LSG vom 02.03.2022 – L 2 U 21/15 – DOK 376.8:111.1 |
0058 - 0067 | Versicherte begehrt Feststellung weiterer Unfallfolgen und eines höheren Jahresarbeitsverdienstes als den Mindest-JAV – hier keine Umstände gegeben, die eine Feststellung des JAV nach billigem Ermessen bedingen – Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, die vier Monate übersteigt, führt zu keiner Anwendung des § 90 SGB VII „a. F.“ - § 90 SGB VII „n. F.“ hier allerdings anwendbar, da die Übergangsvorschrift des § 214 Abs. 2 S. 1 SGB VII dies ermöglicht – Heraufsetzung des Jahresarbeitsverdienstes auf 100% der Bezugsgröße mit Vollendung des 30. Lebensjahres– Ur-teil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.03.2022 – L 3 U 2/21 – DOK 402.4 |
0068 - 0081 | Nachforderung eines 10-fach höheren Beitrags auf Basis des Abschlussberichts des HZA – Beitragsschuldner wehrt sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen geänderten Beitragsbescheid – LSG bestätigt ablehnende Entscheidung des SG – der Abschlussbericht des HZA, der auf Basis staatsanwaltlicher Ermittlungen sowie der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ erstellt wurde, ist ein taugliches Beweismittel um Beitragsnachforderungen zu begrün-den – Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30.08.2022 – L 3 U 34/22 B ER – DOK 522.5:541 |