Wer ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?

eine Fabrik, ein Lager und ein Unternehmen

Bild: © Katharina Magerl

Alle Betriebe müssen eine Unfall-Versicherung haben.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Deswegen heißt es: gesetzliche Unfall-Versicherung.

Wenn ein Betrieb oder ein Unternehmen gegründet wird, muss das der Berufs-Genossenschaft gemeldet werden.
Denn jeder Betrieb hat Verantwortung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dazu gehört auch:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen gesund bleiben.
Unfälle sollen vermieden werden.

Deswegen gibt es in Deutschland die Versicherungs-Pflicht.
Das bedeutet:
Die Personen sind gesetzlich versichert.


ein Mann von der Müllabfuhr schiebt eine Mülltonne

Bild: © Katharina Magerl

Diese Personen sind bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert:

  • Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer von Betrieben in Deutschland.
  • Personen, die eine Ausbildung machen.
    Ein anderes Wort dafür ist: Auszubildende.
  • Kinder im Kinder-Garten und in der Betreuung.
    Zum Beispiel: Bei einer Tages-Mutter.
  • Schülerinnen und Schüler.
  • Studentinnen und Studenten.
  • Menschen, die Hilfe leisten.
    Zum Beispiel beim Blut-Spenden.
  • Menschen, die andere Personen zu Hause pflegen.
  • Personen im Ehren-Amt.
  • Land-Wirtinnen und Land-Wirte.
    Für Land-Wirtinnen und Land-Wirte gibt es eine eigene Sozial-Versicherung.
    Sie heißt:
    Sozial-Versicherung für Land-Wirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Manche Personen arbeiten selbst-ständig.
Sie haben deshalb keine Versicherungs-Pflicht.
Zum Beispiel:

  • Ärztinnen und Ärzte.
  • Rechts-Anwältinnen und Rechts-Anwälte.
  • Selbst-ständige Handwerkerinnen und Handwerker.

Sie können sich aber freiwillig selbst versichern.
Dafür zahlen sie Geld an die Berufs-Genossenschaften.