Die gesetzliche Unfall-Versicherung

ein Junge freut sich über die DGUV-Broschüre

Bild: © Katharina Magerl

Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Ihre Gesundheit ist das Wertvollste im Leben.
Niemand möchte krank werden oder einen Unfall haben.
Leider passiert es aber manchmal trotzdem.
Zum Beispiel am Arbeits-Platz.
Oder auf dem Weg zur Schule.

Dann sind wir von der gesetzlichen Unfall-Versicherung für Sie da.
Fast alle Bürgerinnen und Bürger von Deutschland
sind bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert.

Bei uns sind Sie in guten Händen.
Ihre Sicherheit und Ihre Gesundheit
liegen uns am Herzen.
Das ist uns sehr wichtig.


einem Paketzusteller fällt sein Paket auf den Fuß

Bild: © Katharina Magerl

Was ist die gesetzliche Unfall-Versicherung?

Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung
ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:

  • Die Arbeitslosen-Versicherung.
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung.
  • Die Pflege-Versicherung.
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung.




Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.

Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um Menschen, die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.


Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen, wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder in der Schule oder im Kindergarten.
Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden.

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer versichert.

ein Feuerwehrmann hält einen Feuerwehrschlauch

Bild: © Katharina Magerl

Eine Unfall-Kasse
ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem
für Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer
arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

 


Zum Beispiel:

  • In einer Schule.
  • In einem Kranken-Haus.
  • Oder bei der Müll-Abfuhr.

Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:

  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen.
  • Schülerinnen und Schüler.
  • Studentinnen und Studenten.
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet.

Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.