Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung und wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Alle abhängig Beschäftigten sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert.
Das Angebot der stationären Rehabilitation in Polen richtet sich an polnische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die nach deutschen Vorschriften gesetzlich unfallversichert sind und bei ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden.
Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalles eine stationäre Rehabilitation brauchen, können Sie auf eigenen Wunsch in einer polnischen Reha-Klinik weiterbehandelt werden.
Voraussetzungen
Die Möglichkeit der stationären Rehabilitation in Polen ist ein Angebot für alle polnisch sprechenden Unfallversicherten. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Polen ist, ihre Angehörigen oder sonst wichtige Bezugspersonen dort leben oder Sie nur wenig Deutsch sprechen, könnte eine stationäre Rehabilitation in Polen sinnvoll sein.
Um dieses Angebot wahrzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kosten der Rehabilitation
Die Rehabilitation ist für Sie kostenlos. Ihr Unfallversicherungsträger wird mit allen geeigneten Mitteln Ihren Heilungsverlauf unterstützen und finanzieren.
Vorteile
Die Behandlung in einer polnischen Rehabilitationseinrichtung bietet für Sie viele Vorteile. Durch das bessere Sprachverständnis und die Nähe zu Familien und Freunden kann der Heilungsverlauf verbessert werden. Die polnischen Reha-Einrichtungen erfüllen die Qualitätsstandards der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und verfügen über eine moderne Ausstattung und fachlich qualifiziertes Personal.
Anmeldung
Für die Weiterbehandlung in Polen müssen Sie sich mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin in Verbindung setzen. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über die Verlegung in eine polnische Reha-Einrichtung. Sie werden telefonisch oder postalisch über die Einzelheiten Ihrer Rehabilitation informiert.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Transport in die Klinik selbst zu organisieren, oder aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen, können Sie durch die Klinik von Ihrem Wohnort bzw. unmittelbar aus dem Krankenhaus abgeholt werden. Hierzu müssen Sie Ihren Unfallversicherungsträger kontaktieren, um die Einzelheiten zu besprechen. Die Transportkosten werden durch Ihren Unfallversicherungsträger erstattet.
Zur Information der Versicherten stehen in der Publikatonsdatenbank der DGUV folgende zweisprachige Publikationen zur Verfügung:
Für Fragen zur heimatnahen Rehabilitation in Polen
stehen wir Ihnen - auch in polnischer Sprache - unter
Tel. +49 30 13001-1649,
Fax +49 30 13001-861649
oder per E-Mail gerne zur Verfügung.