Information für Versicherte

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung und wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Alle abhängig Beschäftigten sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert.

Das Angebot der stationären Rehabilitation in Polen richtet sich an polnische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die nach deutschen Vorschriften gesetzlich unfallversichert sind und bei ihrer Tätigkeit einen Unfall erleiden.

Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalles eine stationäre Rehabilitation brauchen, können Sie auf eigenen Wunsch in einer polnischen Reha-Klinik weiterbehandelt werden.

Voraussetzungen

Die Möglichkeit der stationären Rehabilitation in Polen ist ein Angebot für alle polnisch sprechenden Unfallversicherten. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Polen ist, ihre Angehörigen oder sonst wichtige Bezugspersonen dort leben oder Sie nur wenig Deutsch sprechen, könnte eine stationäre Rehabilitation in Polen sinnvoll sein.

Um dieses Angebot wahrzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind nach deutschen Vorschriften gesetzlich unfallversichert und hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall
  • Sie haben Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates (keine neurologischen Erkrankungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen) erlitten und müssen stationär rehabilitiert werden
  • Sie wollen die Rehabilitation in Polen durchführen
  • Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger und Ihr Arzt/ Ihre Ärztin stimmen zu

Kosten der Rehabilitation

Die Rehabilitation ist für Sie kostenlos. Ihr Unfallversicherungsträger wird mit allen geeigneten Mitteln Ihren Heilungsverlauf unterstützen und finanzieren.

Vorteile

Die Behandlung in einer polnischen Rehabilitationseinrichtung bietet für Sie viele Vorteile. Durch das bessere Sprachverständnis und die Nähe zu Familien und Freunden kann der Heilungsverlauf verbessert werden. Die polnischen Reha-Einrichtungen erfüllen die Qualitätsstandards der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und verfügen über eine moderne Ausstattung und fachlich qualifiziertes Personal.

Anmeldung

Für die Weiterbehandlung in Polen müssen Sie sich mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin in Verbindung setzen. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über die Verlegung in eine polnische Reha-Einrichtung. Sie werden telefonisch oder postalisch über die Einzelheiten Ihrer Rehabilitation informiert.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Transport in die Klinik selbst zu organisieren, oder aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen, können Sie durch die Klinik von Ihrem Wohnort bzw. unmittelbar aus dem Krankenhaus abgeholt werden. Hierzu müssen Sie Ihren Unfallversicherungsträger kontaktieren, um die Einzelheiten zu besprechen. Die Transportkosten werden durch Ihren Unfallversicherungsträger erstattet.

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