Datenaustausch nach §300 SGB V zwischen Apothekenrechenzentren und der Gesetzlichen Unfallversicherung, auf Grundlage des Arzneiversorgungsvertrags zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV)
Das Verfahren ist analog zum Verfahren nach §300 SGB V mit den Krankenversicherungen. Für die Übermittlung an die Gesetzliche Unfallversicherung sind die „Umsetzungshinweise für Apothekenverrechnungsstellen“ zu beachten.
Die Übermittlung der Abrechnungsdaten für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV, SVLFG) erfolgt seitens der Apothekenverrechnungsstellen an das Abrechnungszentrum Emmendingen.
Dokumente | Stand-Datum | Gültig ab | Datei |
Kostenträgerdatei | 22.08.2024 | 4. Quartal 2024 | Datei (KE0, 47 kB) |
Umsetzungshinweise für Apothekenverrechnungsstellen | 22.03.2024 | 22.03.2024 | Datei (PDF, 55 kB, nicht barrierefrei) |
Historie - Dokumente | Stand-Datum | Gültig ab | Datei |
Umsetzungshinweise für Apothekenverrechnungsstellen | 19.07.2017 | 01.08.2017 | Datei (PDF, 42 kB, nicht barrierefrei) |