Datenaustausch nach §23 c SGB IV zwischen Arbeitgebenden und den Leistungsträgern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Beantragung von Entgeltersatzleistungen
Die Träger der Sozialversicherungen (hier die Leistungsträger der DGUV) gewähren Entgeltersatzleistungen zum Ausgleich von ausgefallenen Einkommen. Die Arbeitgebenden übermitteln für die Beantragung dieser Leistungen Informationen an die GKV (DAV der zuständigen Krankenkasse). Diese leitet die Daten für die Leistungsträger der DGUV an die Datenannahme- und Verteilstelle der DGUV weiter.
Die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch Entgeltersatzleistungen ist sowohl für Arbeitgebende als auch für die Sozialversicherungsträger, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit, verpflichtend.
Dokumentation | Stand-Datum | Gültig ab | Datei |
Liste Stammdaten Unfallversicherungsträger (UVT) für Entgeltersatzleistungen (ohne SVLFG) (Eine Änderungshistorie befindet sich in der *.xlsx-Datei) | 22.08.2024 | 4. Quartal 2024 | Datei (XLSX, 375 kB) Datei (TXT, 10 kB) |
Hinweis: Die Liste der DGUV beinhaltet nicht die Daten der SVLFG. Eine Liste aller UVT wird von der ITSG unter https://download.gkv-ag.de/#UV zur Verfügung gestellt. Diese enthält jetzt auch die BBNR der Unfallversicherungsträger. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die BBNR alleine nicht eindeutig ist, da oftmals für verschiedene Standorte dieselbe BBNR Gültigkeit hat. Der UVT muss daher in Kombination mit den unter „Name2“ hinterlegten Angaben (BV, Bereich, Regionaldirektion etc.) ausgewählt werden, damit auf das richtige IK geroutet werden kann. |