Allgemeines
Grundlage für die Datenübermittlung der Berichte ist der Vertrag, welcher den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Unfallversicherungsträgern bei stationären Krankenhausleistungen regelt. Der Vertrag ist für alle Krankenhäuser verpflichtend, die der Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) über die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beigetreten sind. Alle anderen Krankenhäuser können der Vereinbarung zum Datenaustausch freiwillig separat beitreten.
Vorab sollten Sie klären, ob ihr Krankenhaus der Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) bereits beigetreten ist.
Dazu kann Ihnen die DGUV-Hotline unter Tel.: +49 30 13001 7330 Auskunft geben.
Sollten Sie der Rahmenvereinbarung noch nicht beigetreten sein, dann wenden Sie sich für den Beitritt bitte an die DKG. Wenn Sie kein DAV-, VAV- oder SAV-Krankenhaus sind, können Sie der Vereinbarung über den Datenaustausch auch separat (also ohne Beitritt zur Rahmenvereinbarung) beitreten. Dazu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die DKG.
Wenn Sie noch nicht für den elektronischen Datenaustausch freigeschaltet sind, dann wenden Sie sich diesbezüglich an die derzeit zuständige Kopfstelle BITMARCK.
BITMARCK-Hotline (Für Fragen zur Anbindung, zu technischen Fragen und Fehlermeldungen):
E-Mail: servicedesk(at)bitmarck.de
Tel: 0800 2486 2725
Die Umsetzungshinweise Anlage SGBV v301 können Sie im Bereich "Weitere Datenaustauschverfahren / Informationen zu §301UV" dieser Seite entnehmen.
Technik
Seit dem 01.10.2015 soll die Übermittlung ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die DKG. Diese wird ggf. mit der DGUV Kontakt aufnehmen.
Erster Ansprechpartner ist Ihre interne EDV bzw. der für Sie zuständige Software-Hersteller. Darüber hinaus hilft Ihnen der Support der BITMARCK gerne weiter.
E-Mail: servicedesk(at)bitmarck.de
Tel: 0800 2486 2725
Für Fragen zur KOUB-Nachricht und sonstigen Fragen wenden Sie sich an den DGUV Support für §301UV.
E-Mail: dalesupport301(at)dale-uv.de
Tel: +49 30 13001 7330
Die Kostenträgerdatei finden Sie im Bereich Weitere Datenaustauschverfahren / Informationen zu §301UV
Wichtiger Hinweis:
Es ist dringend erforderlich, ausschließlich diese Liste zu verwenden, da ansonsten nicht garantiert werden kann, dass Ihre Berichte an die zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) weitergeleitet werden können. Diese Kostenträgerdatei wird regelmäßig aktualisiert. Das Einspielen in Ihre Krankenhaus-Software erfolgt ausschließlich durch Ihren Software-Hersteller.
Beim §301-Datenaustausch mit UV-Trägern gibt es einige Sonderregelungen, die nur für UV-Fälle gelten. Diese müssen eingehalten werden, da sonst die Daten nicht an die UV-Träger weitergeleitet werden können.
Der Test ist nicht verpflichtend, aufgrund der Sonderregelungen empfehlen wir Ihnen jedoch, vorab Tests durchzuführen.
Für einen Testlauf müssen die Testdaten unbedingt als solche gekennzeichnet sein. Diese werden mit dem Anfangsbuchstaben „T“, also „TUVK0“ versehen. Somit ist gewährleistet, dass die Testdaten nicht in unser Produktiv-System gelangen.
Echtdaten werden mit dem Anfangsbuchstaben „E“, also „EUVK“ gekennzeichnet.
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