Newsletter DGUV Forum 6/2025

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Beim Vorliegen aller Voraussetzungen können mit Stand heute 85 Erkrankungen nach der Berufskrankheitenliste anerkannt werden. Bis dahin war es ein langer Weg, der bereits im 17. Jahrhundert begann.
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Vor 100 Jahren wurde die erste Berufskrankheiten-Verordnung verabschiedet. Von damals elf ist die Zahl auf aktuell 85 Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste gestiegen. Diese Fortschreibung hat die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfolgreich begleitet, zuletzt mit dem
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Berufskrankheiten (BKen) sind seit kurz nach ihrer Einführung vor 100 Jahren durch die "Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten" vom 12. Mai 1925 (RGBl. I S. 69) Gegenstand richterlicher Entscheidungen. Der Beitrag will die Bedeutung von BKen für die richterliche Praxis aufzeigen.
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In Deutschland sind beruflich bedingte Hauterkrankungen im Sinne der BK-Nr. 5101, zu denen vor allem Kontaktekzeme der Hände gehören, eine häufig angezeigte Berufskrankheit. Etablierte Präventionsstrategien werden im "Hautarztverfahren" umgesetzt und wissenschaftlich fundiert weiterentwickelt. Der Beitrag beleuchtet das Gesamtkonzept und aktuelle Entwicklungen.
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Neben der Diagnose einer klar definierten Erkrankung ist das Vorliegen einer relevanten Einwirkung am Arbeitsplatz eine entscheidende Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit. Daher fördern die Unfallversicherungsträger kontinuierlich die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im BK-Verfahren.
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Die BG BAU hat eine Zufriedenheitsbefragung ihrer schwersterkrankten Versicherten durchgeführt, die im Rahmen der Nachgehenden Betreuung unterstützt werden. Die Ergebnisse und Ableitungen der Befragung werden vorgestellt.
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Die Geschichte der Infektionskrankheiten, die als Berufskrankheit bei Beschäftigten im Gesundheitswesen anerkannt werden können, spiegelt auch die Fortschritte in medizinischer Diagnostik und Behandlung. Die jüngste Herausforderung, COVID-19, wird das Gesundheitssystem und die Unfallversicherung noch lange beschäftigen.
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Viele Beschäftigte, vor allem im Gesundheitswesen, infizierten sich während der Coronapandemie mit SARS-CoV-2 und sind von Post-COVID betroffen. Im Beitrag werden kurz- und langfristige Veränderungen der biopsychosozialen Gesundheit nach einem stationären Heilverfahren an der BG Klinik Bad Reichenhall berichtet und Handlungsempfehlungen für die Versorgung abgeleitet.
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Das Programm der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zur Individualprävention bei Bäckerasthma wurde 1994 als umfassendes Routineverfahren eingeführt. Seitdem wurde das Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und an rechtliche Reformen, den medizinischen Fortschritt, arbeitstechnische Innovationen und den Strukturwandel der Branche angepasst.
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Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Störungen ist in den vergangenen 20 Jahren gestiegen. Neben verbesserter Diagnostik und größerer Akzeptanz für das Thema werden auch private Belastung sowie psychische Belastung bei der Arbeit als Ursachen diskutiert. Kann die Arbeitsbelastung im Einzelfall Ausgangspunkt für die Anerkennung einer Berufskrankheit sein?
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